Gründe:
Mit dem angefochtenen Urteil wurde Willibald K***** der Verbrechen (zu I./) des gewerbsmäßig schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall und 15 StGB, (zu II./) der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB, (zu III./) der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB schuldig erkannt.Mit dem angefochtenen Urteil wurde Willibald K***** der Verbrechen (zu römisch eins./) des gewerbsmäßig schweren Betrugs nach Paragraphen 146, 147, Absatz 2, 148, zweiter Fall und 15 StGB, (zu römisch zwei./) der Erpressung nach Paragraph 144, Absatz eins, StGB, (zu römisch drei./) der Verleumdung nach Paragraph 297, Absatz eins, zweiter Fall StGB schuldig erkannt.
Danach hat er
I./ mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern und in der Absicht sich durch die wiederkehrende Begehung solcher Betrugshandlungen (US 16) eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, nachgenannte Personen durch Täuschung über Tatsachen zu Handlungen, die diese bzw Dritte an ihrem Vermögen schädigten, wobei der eingetretene Schaden den Betrag von 3.000 Euro übersteigt,römisch eins./ mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern und in der Absicht sich durch die wiederkehrende Begehung solcher Betrugshandlungen (US 16) eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, nachgenannte Personen durch Täuschung über Tatsachen zu Handlungen, die diese bzw Dritte an ihrem Vermögen schädigten, wobei der eingetretene Schaden den Betrag von 3.000 Euro übersteigt,
A./ verleitet, nämlich
1./ im Jahr 2005 in Sonnberg Günther B***** zur Zahlung von 500 Euro, indem er vorgab, Zeugen stellig machen zu können, die im gegen diesen geführten Strafverfahren zu dessen Gunsten aussagen würden, wodurch der Genannte einen Schaden in der Höhe von 500 Euro erlitt;
2./ im Dezember 2007 in Krems Martin S***** zur Übergabe eines PKW der Marke Alfa Romeo im Wert von 900 Euro, indem er vorgab, er könne aufgrund seiner Verbindungen zur Staatsanwaltschaft dafür sorgen, dass dieser lediglich zu einer geringen Freiheitsstrafe verurteilt werde, wodurch der Genannte einen 3.000 Euro nicht übersteigenden Schaden erlitt;
3./ im Juli 2008 in Krems Philipp L***** zur Überweisung von 1.200 Euro, indem er vorgab, er könne aufgrund seiner Verbindungen zur Staatsanwaltschaft dafür sorgen, dass dieser lediglich zu einer geringen Freiheitsstrafe verurteilt werde, wodurch der Genannte einen Schaden in der Höhe von 1.200 Euro erlitt;
4./ im September 2008 in Krems Beamte der Justizanstalt Krems zur Überlassung von Waren im Wert von 33,22 Euro auf Rechnung des Philipp L*****, indem er zum Zweck der Durchführung eines Einkaufs die Kontoinformation des Genannten betreffend Eigengeld und Hausgeld vorwies, wodurch dieser einen Schaden in der Höhe von 33,22 Euro erlitt;
5./ von Anfang bis Mitte November 2008 in Korneuburg Milan B***** zur Übergabe einer Sony Playstation im Wert von 399 Euro, indem er vorgab, er könne aufgrund finanzieller Leistungen bei einem Richter des Oberlandesgerichts Wien sowie einem Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Korneuburg eine Reduzierung der Strafhaftdauer sowie eine positive Beeinflussung und Beschleunigung der zugrunde liegenden Verfahren erwirken, wodurch Milan B***** einen Schaden in der Höhe von 300 Euro erlitt.
6./ in Korneuburg Othmar H*****, indem er vorgab, er könne und werde gegen finanzielle Leistungen bei einem Richter des Oberlandesgerichts Wien sowie einem Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Korneuburg eine Reduzierung der U-Haft bzw Strafhaftdauer sowie eine positive Beeinflussung und Beschleunigung der zugrunde liegenden Verfahren erwirken, zur Zahlung nachstehender Geldbeträge und Ankauf und Übergabe nachstehender Wertgegenstände, und zwar
a) Ende Oktober 2008 3.000 Euro Bargeld sowie ein iPhone-Handy im Wert von 799 Euro;
b) Anfang November 2008 1.000 Euro Bargeld, einen Drucker um 149 Euro sowie ein Notebook um 799 Euro;
c) Ende Dezember 2008 1.600 Euro Bargeld;
7./ im März 2009 in Korneuburg Thomas B***** zur Zahlung von 742,38 Euro, indem er vorgab, er könne ihm nach der Entlassung aus der Haft in einem seiner Zinshäuser eine Wohnung zur Verfügung stellen und eine Stelle als Hausmeister verschaffen, wobei jedoch für Miete eine Kaution im Betrag von 742,38 Euro zu zahlen sei, wodurch der Genannte einen Schaden in dieser Höhe erlitt;
B./ zu verleiten versucht, nämlich im September 2008 in Krems Philipp L***** zur Übergabe eines PKW der Marke Volvo im Wert von 7.900 Euro, indem er vorgab, das Fahrzeug würde ansonsten beschlagnahmt werden;
II./ am 13. August 2008 in Krems mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Genötigten unrechtmäßig zu bereichern, Philipp L***** durch die Äußerung, er werde ihn bei der Staatsanwaltschaft wegen Bestechung anzeigen, wenn er nicht einen Einkauf für ihn erledige, sohin durch gefährliche Drohung, zu einer Handlung, die diesen an seinem Vermögen schädigte, nämlich zum Kauf diverser Gegenstände im Wert von 119,03 Euro und zur Übergabe derselben an ihn, genötigt;römisch zwei./ am 13. August 2008 in Krems mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Genötigten unrechtmäßig zu bereichern, Philipp L***** durch die Äußerung, er werde ihn bei der Staatsanwaltschaft wegen Bestechung anzeigen, wenn er nicht einen Einkauf für ihn erledige, sohin durch gefährliche Drohung, zu einer Handlung, die diesen an seinem Vermögen schädigte, nämlich zum Kauf diverser Gegenstände im Wert von 119,03 Euro und zur Übergabe derselben an ihn, genötigt;
III./ vom 26. November 2008 bis 23. Jänner 2009 in Korneuburg in mehrfachen Angriffen Milan B***** dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung wegen einer von Amts wegen zu verfolgenden, mit ein Jahr übersteigender Freiheitsstrafe bedrohten Handlung, nämlich der Vorbereitung eines Verbrechens durch Sprengmittel nach § 175 Abs 1 StGB, ausgesetzt, dass er gegenüber Beamten der Sicherheitsdirektion Niederösterreich sinngemäß behauptete, dass Milan B***** den Schmuggel von 80 kg Sprengstoff aus dem ehemaligen Jugoslawien nach Österreich plane und damit eine Villa in Kärnten gesprengt werden solle, obwohl er wusste, dass diese Verdächtigung falsch war.römisch drei./ vom 26. November 2008 bis 23. Jänner 2009 in Korneuburg in mehrfachen Angriffen Milan B***** dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung wegen einer von Amts wegen zu verfolgenden, mit ein Jahr übersteigender Freiheitsstrafe bedrohten Handlung, nämlich der Vorbereitung eines Verbrechens durch Sprengmittel nach Paragraph 175, Absatz eins, StGB, ausgesetzt, dass er gegenüber Beamten der Sicherheitsdirektion Niederösterreich sinngemäß behauptete, dass Milan B***** den Schmuggel von 80 kg Sprengstoff aus dem ehemaligen Jugoslawien nach Österreich plane und damit eine Villa in Kärnten gesprengt werden solle, obwohl er wusste, dass diese Verdächtigung falsch war.