Gründe:
Mit Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 6. April 2001, GZ 35 E Vr 2022/99, Hv 143/99-66, wurde der Antrag des Antragstellers DDr. Peter Aurelius B***** auf Zuerkennung einer Entschädigung nach § 6 Abs 1 MedienG abgewiesen.Mit Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 6. April 2001, GZ 35 E römisch fünf r 2022/99, Hv 143/99-66, wurde der Antrag des Antragstellers DDr. Peter Aurelius B***** auf Zuerkennung einer Entschädigung nach Paragraph 6, Absatz eins, MedienG abgewiesen.
Der dagegen gerichteten Berufung des Antragstellers gab das Oberlandesgericht Linz mit Urteil vom 25. Juli 2002, AZ 9 Bs 290/01 (ON 74 der Hv-Akten), Folge, hob das angefochtene Urteil auf und verpflichtete die Antragsgegnerin K***** KG nach § 6 Abs 1 MedienG zur Zahlung einer Entschädigung von 14.500 Euro sowie nach § 8a Abs 6 MedienG zur Urteilsveröffentlichung, weil DDr. Peter Aurelius B***** durch die Veröffentlichung mehrerer Zeitungsartikel am 27., 28., 29. und 30. Mai sowie 5. und 14. Juni 1999 in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung geziehen bzw eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt worden ist, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung herabzusetzen, bzw er öffentlich beschimpft worden ist, wobei der objektive Tatbestand der üblen Nachrede und Beschimpfung in einem Medium hergestellt wurde, und zwar durch die Behauptungen, der „Medienprofessor" Peter A. B***** habe es mit den Finanzen in seiner T***** locker genommen, habe sich ohne Vertrag monatlich 90.000 S genehmigt, habe sich seine Reiselust finanzieren lassen, indem er allein 1997 392.170,24 S an Dienstreisen verrechnet und für 1998 wieder 400.000 S für Dienstausflüge vorgesehen habe, habe seine finanzielle Gier noch durch eine hohe sechsstellige Summe für „Tantiemen" gestillt, sich zu Unrecht bei einer Schulung für das Arbeitsmarktservice 142.000 S überweisen lassen, habe einem der Kontrollore, die diese unfassbaren Zustände aufgedeckt haben, aus Rache nicht einmal das Honorar bezahlt, habe mit der Idee eines „Bürgernetzes", für welches locker Millionen an Steuer- und „Stromgeld" flott gemacht werden sollten, Kindern den Zugang zu den Internet-Pornoseiten der Sexindustrie ermöglicht, habe seine Mitarbeiter getäuscht und mit Finanztricks gearbeitet, die in penibler Kleinarbeit von zwei Prüfern durchleuchtet werden konnten, wobei arge Mängel entdeckt wurden und umgehend ein kaufmännischer Chef zur Gewährleistung eines soliden Rechnungswesens und einer entsprechenden Finanzgebarung bestellt werden musste, sowie weiters durch die Veröffentlichung, DDr. Peter Aurelius B***** habe in dem Unternehmen Verwandte um einen etwas höheren Stundenlohn als andere Mitarbeiter beschäftigt.Der dagegen gerichteten Berufung des Antragstellers gab das Oberlandesgericht Linz mit Urteil vom 25. Juli 2002, AZ 9 Bs 290/01 (ON 74 der Hv-Akten), Folge, hob das angefochtene Urteil auf und verpflichtete die Antragsgegnerin K***** KG nach Paragraph 6, Absatz eins, MedienG zur Zahlung einer Entschädigung von 14.500 Euro sowie nach Paragraph 8 a, Absatz 6, MedienG zur Urteilsveröffentlichung, weil DDr. Peter Aurelius B***** durch die Veröffentlichung mehrerer Zeitungsartikel am 27., 28., 29. und 30. Mai sowie 5. und 14. Juni 1999 in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung geziehen bzw eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt worden ist, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung herabzusetzen, bzw er öffentlich beschimpft worden ist, wobei der objektive Tatbestand der üblen Nachrede und Beschimpfung in einem Medium hergestellt wurde, und zwar durch die Behauptungen, der „Medienprofessor" Peter A. B***** habe es mit den Finanzen in seiner T***** locker genommen, habe sich ohne Vertrag monatlich 90.000 S genehmigt, habe sich seine Reiselust finanzieren lassen, indem er allein 1997 392.170,24 S an Dienstreisen verrechnet und für 1998 wieder 400.000 S für Dienstausflüge vorgesehen habe, habe seine finanzielle Gier noch durch eine hohe sechsstellige Summe für „Tantiemen" gestillt, sich zu Unrecht bei einer Schulung für das Arbeitsmarktservice 142.000 S überweisen lassen, habe einem der Kontrollore, die diese unfassbaren Zustände aufgedeckt haben, aus Rache nicht einmal das Honorar bezahlt, habe mit der Idee eines „Bürgernetzes", für welches locker Millionen an Steuer- und „Stromgeld" flott gemacht werden sollten, Kindern den Zugang zu den Internet-Pornoseiten der Sexindustrie ermöglicht, habe seine Mitarbeiter getäuscht und mit Finanztricks gearbeitet, die in penibler Kleinarbeit von zwei Prüfern durchleuchtet werden konnten, wobei arge Mängel entdeckt wurden und umgehend ein kaufmännischer Chef zur Gewährleistung eines soliden Rechnungswesens und einer entsprechenden Finanzgebarung bestellt werden musste, sowie weiters durch die Veröffentlichung, DDr. Peter Aurelius B***** habe in dem Unternehmen Verwandte um einen etwas höheren Stundenlohn als andere Mitarbeiter beschäftigt.