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Entscheidung 15 Os 64/12v×

Entscheidung 15 Os 64/12v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Strafrecht

Geschäftszahl

15Os64/12v

Entscheidungsdatum

30.05.2012

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 30. Mai 2012 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Danek als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek, Dr. Bachner-Foregger und Dr. Michel-Kwapinski als weitere Richter in Gegenwart der Richterin Mag. Weiß als Schriftführerin in der Strafsache gegen Mag. Inge S***** und weitere Beschuldigte wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB, AZ 139 Bl 23/12f des Landesgerichts für Strafsachen Wien, über die Beschwerde des Kurt B***** gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 24. April 2012, AZ 21 Bs 168/12b, 21 Bs 178/12y, nach Einsicht durch die Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Antrag auf Gewährung von Verfahrenshilfe und die Beschwerde werden zurückgewiesen.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Kurt B***** gegen die Abweisung der Gewährung von Verfahrenshilfe nicht Folge und wies jene gegen die Zurückweisung des Antrags auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens gegen Mag. Inge S***** und weitere Beschuldigte als unzulässig zurück.

Die dagegen gerichtete Beschwerde des Kurt B***** ist unzulässig, weil gegen solche Entscheidungen des Oberlandesgerichts ein weiterer Rechtszug nicht zusteht. Daher war - mangels Möglichkeit einer meritorischen Erledigung - auch der an den Obersten Gerichtshof gerichtete erneute Antrag auf Gewährung von Verfahrenshilfe zurückzuweisen.

Textnummer

E101172

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:0150OS00064.12V.0530.000

Im RIS seit

15.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2012

Dokumentnummer

JJT_20120530_OGH0002_0150OS00064_12V0000_000