Gründe:
[1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde * K* des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Abs 2 Z 1 (iVm Abs 1 Z 1), 130 Abs 3 (iVm Abs 1 erster Fall), 15 StGB schuldig erkannt. [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde * K* des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127, 129, Absatz 2, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz eins, Ziffer eins,), 130 Absatz 3, in Verbindung mit Absatz eins, erster Fall), 15 StGB schuldig erkannt.
[2] Danach hat er in W* und an anderen Orten gewerbsmäßig (§ 70 Abs 1 Z 1 und 3 StGB) und mit dem Vorsatz, sich durch die Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, anderen fremde bewegliche Sachen durch Einbruch in ihre Wohnstätten teils weggenommen, teils wegzunehmen versucht, und zwar [2] Danach hat er in W* und an anderen Orten gewerbsmäßig (Paragraph 70, Absatz eins, Ziffer eins und 3 StGB) und mit dem Vorsatz, sich durch die Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, anderen fremde bewegliche Sachen durch Einbruch in ihre Wohnstätten teils weggenommen, teils wegzunehmen versucht, und zwar
A./ mit * G* im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter (§ 12 StGB)A./ mit * G* im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter (Paragraph 12, StGB)
III./ zwischen 15. und 24. Oktober 2024 * E* Modeschmuck und ein Parfüm in unbekanntem Wert, indem sie den Schlosszylinder ihrer Wohnungstüre mit einem Rollgabelschlüssel abdrehten;römisch drei./ zwischen 15. und 24. Oktober 2024 * E* Modeschmuck und ein Parfüm in unbekanntem Wert, indem sie den Schlosszylinder ihrer Wohnungstüre mit einem Rollgabelschlüssel abdrehten;
IV./ zwischen 22. und 25. Oktober 2024 * T* Gegenstände in unbekanntem Wert, indem sie den Schlosszylinder seiner Wohnungstüre mit einem Rollgabelschlüssel abdrehen wollten, wobei es beim Versuch geblieben ist;römisch vier./ zwischen 22. und 25. Oktober 2024 * T* Gegenstände in unbekanntem Wert, indem sie den Schlosszylinder seiner Wohnungstüre mit einem Rollgabelschlüssel abdrehen wollten, wobei es beim Versuch geblieben ist;
V./ am 23. Oktober 2024 * C* Gegenstände in unbekanntem Wert, indem sie das Zylinderschloss ihrer Wohnungstüre mit einem Rollgabelschlüssel abdrehen wollten, wobei es beim Versuch geblieben ist;römisch fünf./ am 23. Oktober 2024 * C* Gegenstände in unbekanntem Wert, indem sie das Zylinderschloss ihrer Wohnungstüre mit einem Rollgabelschlüssel abdrehen wollten, wobei es beim Versuch geblieben ist;
VI./ am 23. Oktober 2024 * S* Gegenstände in unbekanntem Wert, indem sie das Zylinderschloss seiner Wohnungstüre mit einem Rollgabelschlüssel abdrehen wollten, wobei es beim Versuch geblieben ist;römisch sechs./ am 23. Oktober 2024 * S* Gegenstände in unbekanntem Wert, indem sie das Zylinderschloss seiner Wohnungstüre mit einem Rollgabelschlüssel abdrehen wollten, wobei es beim Versuch geblieben ist;
VII./ am 23. Oktober 2024 * O* Gegenstände in unbekanntem Wert, indem sie das Zylinderschloss ihrer Wohnungstüre mit einem Rollgabelschlüssel abdrehen wollten, wobei es beim Versuch geblieben ist;römisch sieben./ am 23. Oktober 2024 * O* Gegenstände in unbekanntem Wert, indem sie das Zylinderschloss ihrer Wohnungstüre mit einem Rollgabelschlüssel abdrehen wollten, wobei es beim Versuch geblieben ist;
VIII./ am 25. Oktober 2024 * Tr* Gegenstände in unbekanntem Wert, indem sie das Zylinderschloss seiner Wohnungstüre mit einem Rollgabelschlüssel abdrehen wollten, wobei es beim Versuch geblieben ist;römisch acht./ am 25. Oktober 2024 * Tr* Gegenstände in unbekanntem Wert, indem sie das Zylinderschloss seiner Wohnungstüre mit einem Rollgabelschlüssel abdrehen wollten, wobei es beim Versuch geblieben ist;
IX./ am 25. Oktober 2024 Gewahrsamsträgern von W* Gegenstände in unbekanntem Wert, indem sie das Zylinderschloss der in ihrem Eigentum stehenden Wohnung mit einem Rollgabelschlüssel abdrehen wollten, wobei es beim Versuch geblieben ist;römisch neun./ am 25. Oktober 2024 Gewahrsamsträgern von W* Gegenstände in unbekanntem Wert, indem sie das Zylinderschloss der in ihrem Eigentum stehenden Wohnung mit einem Rollgabelschlüssel abdrehen wollten, wobei es beim Versuch geblieben ist;
B./ alleine
I./ am 25. August 2023 * L* einen Bargeldbetrag in Höhe von 2.000 Euro, indem er auf unbekannte Weise in ihre Wohnung eindrang.römisch eins./ am 25. August 2023 * L* einen Bargeldbetrag in Höhe von 2.000 Euro, indem er auf unbekannte Weise in ihre Wohnung eindrang.