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Entscheidung 16 Ok 4/13×

Entscheidung 16 Ok 4/13

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0082955 Rechtssatz 29.08.1995Zivilrecht
Das Gericht, das zu Recht seine Vorlagepflicht wahrgenommen hat, ist damit auch an das im Wege der Vorabentscheidung ergangene Urteil des EuGH gebunden.
RS0106875 Rechtssatz 25.10.1996Zivilrecht
Die Wettbewerbsbeschränkung und die Handelsbeeinträchtigung müssen, um vom Kartellverbot erfasst zu sein, aber auch spürbar sein. Spürbarkeitskriterien sind der Marktanteil, die Marktstellung, die finanziellen Ressourcen und der Umfang der Produktion der be …
RS0127339 Rechtssatz 05.12.2011Zivilrecht
Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme durch einen im Kartellrecht erfahrenen Rechtsberater auf gesicherter Tatsachengrundlage aufgrund eines umfassenden Prüfungsauftrags kann grundsätzlich den für die Verhängung einer Geldbuße erforderlichen Sch …
RS0127340 Rechtssatz 05.12.2011Zivilrecht
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Dürfen Verstöße eines Unternehmens gegen Art 101 AEUV mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn das Unternehmen über die Rechtmäßigkeit seine …
RS0129153 Rechtssatz 02.12.2013Zivilrecht
Bei der Bemessung von Geldbußen wegen unmittelbar wettbewerbsbeschränkender Preisabsprache im Sinne des Art 101 AEUV kann eine unrichtige oder unvollständige anwaltliche Auskunft im Fall der Vereinbarung von Kernbeschränkungen auch nicht als Milderungsgrund …
RS0129154 Rechtssatz 02.12.2013Zivilrecht
Zur Bemessung einer Geldbuße: a) Wichtiger Bemessungsfaktor für die Höhe der Geldbuße sind der räumliche Umfang des betroffenen Markts, die kumulierten Marktanteile der beteiligten Unternehmen, die Art des Verstoßes und der Grad des Verschuldens der beteili …