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Entscheidung 17 Ob 14/25w×

Entscheidung 17 Ob 14/25w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

17Ob14/25w

Entscheidungsdatum

23.10.2025

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Präsidenten Univ.-Prof. Dr. Kodek als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Stefula und MMag. Sloboda, die Hofrätin Mag. Waldstätten und den Hofrat Dr. Stiefsohn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dkfm. M*, vertreten durch Dr. Michael Vallender, BA, LL.M., Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei DI Mag. Michael Neuhauser, Esslinggasse 7, 1010 Wien, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der G* GmbH *, wegen Feststellung einer Insolvenzforderung, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der am 14. Oktober 2025 beim Obersten Gerichtshof eingelangte Antrag wird zurückgewiesen.

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

[1]           Der Oberste Gerichtshof hat die vom Verfahrenshelfer des Klägers eingebrachte außerordentliche Revision mit Beschluss vom 7. Oktober 2025 zurückgewiesen.

[2]           Der vom Kläger persönlich verfasste, auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einbringung einer (weiteren) außerordentlichen Revision und Nichtigerklärung der vom Verfahrenshelfer eingebrachten außerordentlichen Revision gerichtete Antrag war zurückzuweisen, weil keine vom Kläger versäumte Prozesshandlung vorliegt, sein Rechtsmittelrecht bereits konsumiert ist und keine gesetzliche Grundlage für die Nichtigerklärung der bereits eingebrachten Revision (über die außerdem bereits entschieden wurde) besteht.

Textnummer

E145940

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:0170OB00014.25W.1023.000

Im RIS seit

14.11.2025

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2025

Dokumentnummer

JJT_20251023_OGH0002_0170OB00014_25W0000_000