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Entscheidung 17 Os 1/14x×

Entscheidung 17 Os 1/14x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0013173 Rechtssatz 10.12.1992Zivilrecht; Strafrecht
Die Mehrheitsbeschlüsse von Agrargemeinschaften ergehen daher nicht im Rahmen einer hoheitlichen Funktion der Vollversammlung gleich einer Behörde, sondern im Rahmen der privatrechtlichen Verwaltung. Die in den Satzungen Minderheiten eingeräumten Beschwerde …
RS0095963 Rechtssatz 18.05.1978Strafrecht
Amtsgeschäfte im Sinne § 302 StGB sind ohne Rücksicht auf den damit verbundenen intellektuellen Einsatz alle Verrichtungen, die zur unmittelbaren Erfüllung der Vollziehungsaufgaben eines der dort bezeichneten Rechtsträger dienen, also auch Verrichtungen rei …
RS0096211 Rechtssatz 17.01.1979Strafrecht
Kommt nur innerhalb der Hoheitsverwaltung und Gerichtsbarkeit, nicht aber innerhalb der Privatwirtschaftsverwaltung in Betracht.
RS0096525 Rechtssatz 17.01.1979Strafrecht
Normen des öffentlichen Rechts, insbesondere des Budgetrechts, wie etwa der Finanzverfassunggesetze, der Bundesfinanzgesetze, der Gemeindeordnungen, haben auf die Qualifikation einer bestimmten Tätigkeit einer Gebietskörperschaft als Privatwirtschaftsverwal …
RS0096888 Rechtssatz 28.09.1988Strafrecht
Unter den Begriff "Amtsgeschäfte" fallen nicht nur Rechtshandlungen, sondern auch Verrichtungen tatsächlicher Art, wobei diese - um dem für jedes Amtsgeschäft geltenden Erfordernis eines Organhandelns namens des Rechtsträgers zu entsprechen - Rechtshandlung …
RS0096903 Rechtssatz 29.06.1978Strafrecht
Amtsgeschäfte im Sinne des § 302 Abs 1 StGB sind alle Verrichtungen, die zur unmittelbaren Erfüllung der Vollziehungsaufgaben eines des dort angeführten Rechtsträgers dienen, die also zum eigentlichen Gegenstand des jeweiligen Amtsbetriebes gehören und dami …
RS0096976 Rechtssatz 18.11.1992Strafrecht
Hoheitsverwaltung ist jener Bereich der Verwaltung, in dem der Rechtsträger (Bund, Land, Gemeinde usw) den Normunterworfenen im Verhältnis der Überordnung gegenübertritt, zumeist Befehlsgewalt und Zwangsgewalt einsetzt und sich der Entscheidung oder Verfügu …
RS0097076 Rechtssatz 21.09.1983Strafrecht
Die Prüfung der konkreten deliktischen Tätigkeit auf ihren Zusammenhang mit den (hoheitlichen) Aufgaben des Rechtsträgers darf nicht auf die isolierte Betrachtung einzelner Phasen des Täterverhaltens beschränkt werden, es ist vielmehr auf das Gesamtverhalte …
RS0105870 Rechtssatz 01.10.1996Strafrecht
Gegenstand eines Missbrauchs der Amtsgewalt können nur Geschäfte der Hoheitsverwaltung sein.
RS0129612 Rechtssatz 11.08.2014Strafrecht
Ist ein Rechtsakt nicht der Hoheitsverwaltung, sondern der Privatwirtschaftsverwaltung zuzurechnen, werden auch (lediglich) seiner Vorbereitung dienende Handlungen (rechtlicher oder tatsächlicher Art) - ungeachtet ihrer Grundlage in Vorschriften des öffentl …