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Entscheidung 17 Os 21/15i×

Entscheidung 17 Os 21/15i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0096116 Rechtssatz 07.03.1985Strafrecht
1. "Pflichtwidrig" ist jede Parteilichkeit. 2. "Parteilich" ist auch die bevorzugte, raschere Abwicklung. 3. Folglich können auch Ermessungsentscheidungen "pflichtwidrig" sein.
RS0096141 Rechtssatz 02.10.1978Strafrecht
Das zu schädigende Recht muss nicht ein Vermögensrecht betreffen, sondern kann auch in der Schädigung eines konkreten öffentlichen Rechtes bestehen, worunter auch die Vereitelung einer bestimmten in der Rechtsordnung festgelegten staatlichen Maßnahme zu ver …
RS0096270 Rechtssatz 02.10.1978Strafrecht
Schädigung allgemeiner staatlicher Kontrollrechte oder Aufsichtsrechte genügt nicht für § 302 StGB.
RS0097040 Rechtssatz 13.06.1990Strafrecht
Werden von einem Beamten (hier: Bürgermeister als Organ der Baubehörde oder Gewerbebehörde erster Instanz) Verfahrensvorschriften, die der Prüfung der materiellen Berechtigung eines Anspruchs dienen, rundweg übergangen, liegt eine Schädigung der für die Ver …
RS0128607 Rechtssatz 25.02.2013Strafrecht
Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB) und Bestechlichkeit (§ 304 StGB) stehen im Verhältnis echter Konkurrenz zueinander.
RS0129092 Rechtssatz 26.11.2013Strafrecht
Für die Vollendung des Tatbestands nach § 304 Abs 1 StGB spielt es keine Rolle, ob das Amtsgeschäft tatsächlich vorgenommen oder unterlassen wird. Vielmehr genügt es, dass der Täter den Vorteil für ein in der Zukunft liegendes Amtsgeschäft fordert, annimmt …
RS0130524 Rechtssatz 14.12.2015Strafrecht
Der Gemeinderat ist zwar allgemeiner Vertretungskörper, ihm kommt jedoch keine Gesetzgebungs-, sondern ausschließlich Vollziehungs-(Verwaltungs-)Funktion zu. Seine Mitglieder nehmen (als Kollegialorgan) Rechtshandlungen vor und sind daher Beamte im strafrec …