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Entscheidung 1 Nc 3/22i×

Entscheidung 1 Nc 3/22i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

1Nc3/22i

Entscheidungsdatum

03.02.2022

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Univ.-Prof. Dr. Bydlinski als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer als weitere Richter in der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz zu AZ 10 Cg 3/22k anhängigen Rechtssache der klagenden Partei K*, vertreten durch Dr. Andrea Herbeck, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen 79.084,36 EUR sA, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Zur Entscheidung und Verhandlung über die Klage wird das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als zuständig bestimmt.

Text

Begründung:

[1]           Die Klägerin erhebt Amtshaftungsansprüche gegen den Bund, die sie aus behaupteten rechtswidrigen und schuldhaften Handlungen und Entscheidungen von Richtern des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz und des Oberlandesgerichts Graz ableitet.

[2] Das angerufene Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz legte den Akt dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung über die Delegierung nach Paragraph 9, Absatz 4, AHG vor.

Rechtliche Beurteilung

[3] Nach Paragraph 9, Absatz 4, AHG ist ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung zu bestimmen, wenn der Ersatzanspruch unter anderem aus der Entscheidung eines Gerichtshofs abgeleitet wird, der nach den Bestimmungen des AHG unmittelbar oder im Instanzenzug zuständig wäre.

[4]           Da die Voraussetzungen für die Delegierung in diesem Fall vorliegen, ist die Rechtssache einem Gericht außerhalb des Sprengels des Oberlandesgerichts Graz zu übertragen.

Textnummer

E134034

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:0010NC00003.22I.0203.000

Im RIS seit

23.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2022

Dokumentnummer

JJT_20220203_OGH0002_0010NC00003_22I0000_000