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Entscheidung 1 Nc 30/24p×

Entscheidung 1 Nc 30/24p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

1Nc30/24p

Entscheidungsdatum

11.10.2024

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Dr. Parzmayr als weitere Richter über den Antrag des Antragstellers J*, vom 23. September 2024 in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der an den Obersten Gerichtshof gerichtete, auf eine Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung eines Rechtsmittels gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 29. 8. 2024 zu Ra 2024/16/0054-5 abzielende Antrag wird zurückgewiesen.

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

[1]                  Für eine Erledigung des im Spruch genannten Antrags durch den Obersten Gerichtshof, bei dem dieser Antrag direkt eingebracht wurde, besteht keine Rechtsgrundlage.

Textnummer

E142993

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:0010NC00030.24P.1011.000

Im RIS seit

11.12.2024

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2024

Dokumentnummer

JJT_20241011_OGH0002_0010NC00030_24P0000_000