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Entscheidung 1 Nc 45/21i×

Entscheidung 1 Nc 45/21i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

1Nc45/21i

Entscheidungsdatum

29.11.2021

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Univ.-Prof. Dr. Bydlinski als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer als weitere Richter in der beim Landesgericht Steyr zu AZ 4 Cg 95/21k anhängigen Rechtssache der klagenden Partei Mag. P*****, vertreten durch Mag. Eduard Aschauer, Rechtsanwalt in Steyr, gegen die beklagte Partei Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen 6.105,05 EUR sA, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Zur Erledigung der Amtshaftungsklage wird das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als zuständig bestimmt.

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

[1]           Die Klägerin begehrt mit ihrer beim Landesgericht Steyr eingebrachten Klage aus dem Titel der Amtshaftung den Ersatz von Schäden, die sie aus (rechtswidrigem und vorwerfbarem) Verhalten von Organen des Landesgerichts Steyr und des Oberlandesgerichts Linz ableitet.

[2] Das Landesgericht Steyr legte den Akt dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung nach Paragraph 9, Absatz 4, AHG vor.

[3]           Nach dieser Bestimmung hat das übergeordnete Gericht ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung zu bestimmen, wenn der Ersatzanspruch unter anderem aus der Entscheidung eines Gerichtshofs abgeleitet wird, der nach den Bestimmungen des AHG unmittelbar oder im Instanzenzug zuständig wäre.

[4]           Da die Voraussetzungen für die Delegierung in diesem Fall vorliegen, ist die Rechtssache einem Gerichtshof außerhalb des Sprengels des Oberlandesgerichts Linz zu übertragen.

Textnummer

E133522

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:0010NC00045.21I.1129.000

Im RIS seit

21.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2022

Dokumentnummer

JJT_20211129_OGH0002_0010NC00045_21I0000_000