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Entscheidung 1 Ob 10/15z×

Entscheidung 1 Ob 10/15z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0009762 Rechtssatz 30.04.1958Zivilrecht
Zum Erwerb des Besitzes eines Rechtes an einer Liegenschaft (als Voraussetzung der Ersitzung) ist nicht nur der Wille des Besitzers, ein Recht auszuüben, sondern außerdem erforderlich, dass die Leistung oder Duldung durch den Grundeigentümer erkennbar wie d …
RS0009792 Rechtssatz 15.12.1971Zivilrecht
Die Ersitzung des Eigentumsrechtes setzt Alleinbesitz voraus (Klang Komm VI, 577; GlUNF 5319 und 5920). Das Abmähen des Grases einer Wegparzelle genügt jedenfalls nicht für die Annahme eines Alleinbesitzes.
RS0009836 Rechtssatz 03.07.1936Zivilrecht
Die Ersitzung des Eigentums an einer Liegenschaft wird dadurch nicht verhindert, dass ein anderer auf diesem Grunde das Jagdrecht ausübt.
RS0010101 Rechtssatz 30.10.1968Zivilrecht
Voraussetzung für jede Ersitzung ist eine Besitzausübung, die die volle Zugehörigkeit der Sache zum Ausübenden so sichtbar zum Ausdruck bringt, dass sie eine Besitzausübung dritter Personen nicht zulässt.
RS0010106 Rechtssatz 13.03.1986Zivilrecht
Besitz ist die bloße Erscheinung der Zugehörigkeit einer Sache oder eines Rechtes zu einer bestimmten Person, sodass die vom Gegner unwidersprochene Vornahme der zu duldenden Handlung mit dem ersichtlichen Willen, dadurch ein Recht auszuüben, genügt.
RS0010110 Rechtssatz 13.03.1986Zivilrecht
Für das Zustandekommen und die Äußerung des Besitzwillens ist eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben.
RS0010114 Rechtssatz 13.03.1986Zivilrecht
Mindestens im Tatsächlichen kann der Besitz unbestritttenermaßen auch durch Vertreter ausgeübt werden.
RS0010117 Rechtssatz 30.01.1986Zivilrecht
Zur Ersitzung des Eigentums ist Sachbesitz erforderlich.
RS0010140 Rechtssatz 11.04.1972Zivilrecht
Die Ersitzung setzt Besitz eines Rechtes voraus, das seinem Inhalt nach dem zu erwerbenden Recht entsprechen muss. Es ist notwendig, dass die Ausübung des Rechtsinhaltes als Recht in Anspruch genommen worden ist; bloße Entgegennahme von Leistungen an sich g …
RS0011655 Rechtssatz 20.04.1993Zivilrecht
Der zur Ersitzung führende Besitz kann auch durch Stellvertreter, Boten oder andere Besitzmittler ausgeübt werden. Als solche Mittelspersonen kommen gerade dann, wenn es um die Ersitzung des Rechts zur Benützung von Grundflächen als Kundenparkplätze oder Gä …
RS0034116 Rechtssatz 11.03.1960Zivilrecht
Der Beweis einer einmaligen Eigentumsausübung des Gegners während der Ersitzungszeit genügt zur Ausschließung der Ersitzung (GlU 8800).
RS0034235 Rechtssatz 29.06.1983Zivilrecht
Die Vornahme von Besitzhandlungen bewirkt dann keine Ersitzung, wenn auch der bisherige Eigentümer solche vorgenommen hat.
RS0034237 Rechtssatz 11.05.1993Zivilrecht
Die Behauptungslast und Beweislast für das Vorliegen der Ersitzungsvoraussetzungen trifft den Ersitzungsbesitzer. Der Gegner ist vorerst nicht verhalten, ein Vorbringen zu erstatten, dass und weshalb die vom Kläger behaupteten anspruchsbegründenden Vorausse …
RS0034243 Rechtssatz 09.01.1973Zivilrecht
Den Ersitzungskläger trifft die Beweislast für den Beginn der Ersitzungsfrist, sowie dafür, dass der Ersitzungsbesitz auch noch am Ende der Frist angedauert hat.
RS0034251 Rechtssatz 04.09.1975Zivilrecht
Der Ersitzungsbesitzer hat außer einer Besitzungsübung die nach Inhalt und Umfang dem zu erwerbenden Recht entspricht, nur noch die Vollendung der Ersitzungszeit zu beweisen, wobei es genügt, wenn der Bestand des Rechtsbesitzes am Beginn und Ende und der Er …
RS0034276 Rechtssatz 18.12.1985Zivilrecht
Die Ersitzung einer Landfläche setzt voraus, dass auf einem bestimmt umgrenzten Teilstück neben weiteren Voraussetzungen Handlungen gesetzt werden, die den Eigentümer von der Ausübung seines Rechts ausschließen. Kann dieser den Wasserstand des auf seinem Gr …
RS0036057 Rechtssatz 17.10.1973Zivilrecht
Es mangelt an einer gesetzlichen Bestimmung, den unterlegenen Nebenintervenienten, der allein eine Revision erhoben hatte, mag er als streitgenössischer (§ 20 ZPO) angesehen werden oder nicht, zum Kostenersatz zu verpflichten (Ablehnung SZ 5/194). Die Koste …
RS0036148 Rechtssatz 26.08.1971Zivilrecht
War die Überreichung je einer Revisionsbeantwortung zu Revisionen des Klägers und des auf seiner Seite einschreitenden Nebenintervenienten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig, hat der Kläger, der als Herr des Prozesses die Revision des Nebe …
RS0043312 Rechtssatz 26.01.1966Zivilrecht
Der Revisionsgrund des § 503 Z 4 liegt nur dann vor, wenn in ihm, ausgehend vom festgestellten Sachverhalt, aufgezeigt wird, dass dem Untergericht bei Beurteilung dieses Sachverhaltes ein Rechtsirrtum unterlaufen ist. Andernfalls kann eine rechtliche Überpr …
RS0043603 Rechtssatz 15.12.1987Zivilrecht
Die Rechtsrüge ist nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt, wenn nicht dargelegt wird, aus welchen Gründen - ausgehend vom von den Vorinstanzen festgestellten Sachverhalt - die rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht unrichtig erscheint (§ 2 A …
RS0043685 Rechtssatz 25.09.1984Zivilrecht
§ 508a Abs 1 ZPO gilt sinngemäß auch im Verfahren über einen Rekurs gegen einen Beschluß nach § 519 Abs 1 Z 3 ZPO.
RS0065553 Rechtssatz 03.07.1957Zivilrecht
Die Frage der Aktivlegitimation oder Passivlegitimation ist in der Regel nur auf Einwendung und nicht von Amts wegen zu prüfen. Es müssen jedoch nur die Tatsachen vorgebracht werden, aus denen sich in rechtlicher Beurteilung der Mangel der Sachlegitimation …
RS0082065 Rechtssatz 14.03.1979Zivilrecht
Das öffentliche Wassergut steht im Eigentum des Bundes, über das vom Rechtsträger durch privates Rechtsgeschäft verfügt werden kann (SZ 47/131; Klang in seinem Kommentar 2.Auflage II 7; Grabmayr-Rossmann, Das österreichische Wasserrecht 2.Auflage, 41).
RS0082074 Rechtssatz 20.11.1974Zivilrecht
Zum Unterschied der Begriffe "öffentliches Gewässer" und "öffentliches Wassergut".
RS0102059 Rechtssatz 30.01.1996Zivilrecht
Selbst wenn das Berufungsgericht - zu Recht - ausgesprochen hatte, die ordentliche Revision (oder der Rekurs an den Obersten Gerichtshof) sei zulässig, das Rechtsmittel aber dann nur solche Gründe geltend macht, deren Erledigung nicht von der Lösung erhebli …
RS0111271 Rechtssatz 15.12.1998Zivilrecht
Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nicht vor, wenn Fragen bloß rein theoretischer Natur gelöst werden sollen.
RS0123222 Rechtssatz 14.02.2008Zivilrecht
Im Zwischenstreit über die mangels erheblicher Rechtsfrage verneinte Zulässigkeit der Rechtsmittel gegen ein Teilurteil und einen Aufhebungsbeschluss im Sinn des § 519 Abs 1 Z 2 ZPO des Berufungsgerichts findet ein Kostenvorbehalt nach § 52 ZPO nicht statt.