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Entscheidung 1 Ob 12/15v×

Entscheidung 1 Ob 12/15v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0018326 Rechtssatz 02.04.1958Zivilrecht
Die Erklärung des Rücktrittes vom Vertrage beinhaltet eine Annahmeverweigerung.
RS0019999 Rechtssatz 16.06.1982Zivilrecht
Gerät der nachleistungspflichtige Käufer in Annahmeverzug, steht ihm die Einrede des nicht erfüllten Vertrages jedenfalls dann nicht mehr zu, wenn sich der Annahmeverzug über das gesamte Zahlungsziel erstreckte.
RS0020035 Rechtssatz 15.05.1979Zivilrecht
Verweigert der Käufer sowohl die Annahme der Ware als auch die Kaufpreiszahlung, so ist er unbedingt - also ohne die Zug um Zug Einschränkung - zu verurteilen, weil er sich zugleich im Schuldnerverzug und Gläubigerverzug befindet.
RS0020997 Rechtssatz 14.06.1951Zivilrecht
Auf den Umstand, dass die Klagsforderung nur Zug um Zug gegen eine vom Kläger zu erbringende Gegenleistung zu erfüllen ist, ist von Amts wegen nicht Bedacht zu nehmen. Dem Erfordernis des § 1052 ABGB ist Genüge getan, wenn der Kläger im Laufe des Rechtsmitt …
RS0021637 Rechtssatz 11.12.1923Zivilrecht
(Zum AHGB) Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug, so hat die Einwendung des nicht erfüllten Vertrages nicht statt.
RS0021791 Rechtssatz 29.01.1981Zivilrecht
Mit der Ablehnung der versuchten Mängelbehebung durch den Unternehmer gerät der Besteller hinsichtlich der begehrten Verbesserung in Annahmeverzug. Zugleich endet der bis dahin bestandene Schuldnerverzug. Der Annahmeverzug dauert solange, bis sich der Gläub …
RS0025287 Rechtssatz 10.05.1950Zivilrecht
Der wegen Zahlung des Kaufpreises geklagte Käufer kann sich nicht darauf berufen, daß der Verkäufer zur Vorleistung verpflichtet sei, wenn der Käufer die Stornierung des Vertrages begehrt und damit die Lieferung der Ware abgelehnt hat, weil er hiedurch in A …
RS0069246 Rechtssatz 08.07.1986Zivilrecht
Der Rekurs an den OGH ist auf die Rechtsmittelgründe der unrichtigen materiell-rechtlichen Beurteilung, eines auf unrichtiger Rechtsansicht beruhenden Verfahrensmangels, der zur Unvollständigkeit der Feststellung des relevanten Sachverhalts führte, und eine …