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Entscheidung 1 Ob 158/15i×

Entscheidung 1 Ob 158/15i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0007138 Rechtssatz 03.04.1990Zivilrecht
Bei einem überdurchschnittlichen Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist nach ständiger Rechtsprechung der Gerichte zweiter Instanz die Prozentkomponente nicht voll auszuschöpfen; es sind den Kindern Unterhaltsbeträge zuzusprechen, die zur Deckung ihrer - a …
RS0047419 Rechtssatz 03.04.1990Zivilrecht
Da eine gesetzliche Grundlage für die Anwendung eines bestimmten Berechnungssystems nicht besteht, kann der OGH auch nicht Regeln der Unterhaltsbemessung derart in ein System verdichten, dass sich eine Tabelle für jeden möglichen Anspruchsfall ergibt; er ka …
RS0047424 Rechtssatz 12.04.1994Zivilrecht
Soll einem Kind weniger oder mehr zugesprochen werden, als sich nach der Prozentsatzmethode ergibt, bedarf es einer besonderen Rechtfertigung der Abweichung. Sie wird bei besonders großem Leistungsvermögen des Unterhaltsschuldners darin gesehen, dass es dur …
RS0047452 Rechtssatz 13.09.1990Zivilrecht
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Gerichte zweiter Instanz (EFSlg 42752, EFSlg 50441 ua), dass ein die übliche Dauer überschreitendes Besuchsrecht zu einer Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung führen kann.
RS0047460 Rechtssatz 15.02.1994Zivilrecht
Zu einer Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung kann es führen, wenn sich ein Kind tagsüber (ständig!) im Haushalt des nicht sorgeberechtigten Elternteiles aufhält. In diesem Fall wird der sorgeberechtigte Elternteil nur einen Teil jener Aufwendungen haben …
RS0047471 Rechtssatz 03.12.1991Zivilrecht
Im Allgemeinen hat die Neubemessung der Unterhaltsansprüche infolge einer Änderung der Verhältnisse nicht völlig losgelöst von der bestehenden vergleichsweisen Regelung und der in ihr zum Ausdruck kommenden Konkretisierung der Bemessungsgrundsätze zu erfolg …
RS0050037 Rechtssatz 28.03.1995Zivilrecht
Ein vom Rekursgericht verneinter Mangel des außerstreitigen Verfahrens erster Instanz kann keinen Revisionsrekursgrund bilden.
RS0116443 Rechtssatz 29.01.2002Zivilrecht
Während der betreuungspflichtige Elternteil seine Unterhaltspflicht im Regelfall zur Gänze durch die Betreuungsleistung abdeckt, hat der geldunterhaltspflichtige Elternteil lediglich einen finanziellen Beitrag in Form des Geldunterhaltes zu leisten, der gem …
RS0117017 Rechtssatz 19.11.2002Zivilrecht
Der Geldunterhaltspflichtige hat auch dann Anspruch darauf, durch entsprechende Berücksichtigung der Transferzahlungen steuerlich entlastet zu werden, wenn die Prozentkomponente aufgrund des Unterhaltsstopps bei überdurchschnittlichem Einkommen nicht voll a …
RS0128043 Rechtssatz 04.07.2012Zivilrecht
Bei dem rechnerischen Ansatz, pro zusätzlichem Besuchstag des Geldunterhaltspflichtigen (bei unterhaltsneutralen Tagen) zehn Prozent der Unterhaltsleistung abzuziehen, kann es sich nur um eine generalisierende Betrachtungsweise handeln, die tendenziell wohl …