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Entscheidung 1 Ob 158/21y×

Entscheidung 1 Ob 158/21y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022899 Rechtssatz 07.09.1978Zivilrecht
Bei der zur Fällung des Rechtswidrigkeitsurteils bei Verletzung absolut geschützter fremder Rechte erforderlichen Interessenabwägung ist zu berücksichtigen, welche Rechtspflichten die Normadressaten überhaupt erfüllen können, die Eignung des in Frage stehen …
RS0022917 Rechtssatz 05.11.1975Zivilrecht
Bei Verletzung fremder absolut geschützter Rechte ist das Rechtswidrigkeitsurteil nur auf Grund umfassender Interessenabwägung zu finden.
RS0022939 Rechtssatz 05.11.1975Zivilrecht
Die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens kann sich auch aus der Verletzung von aus dem absoluten Güterschutz abgeleiteten allgemeinen Verhaltensnormen ergeben, doch kann aus der Beeinträchtigung eines absoluten Rechtes nicht zwingend auf die Rechtswidrigkeit d …
RS0022946 Rechtssatz 18.09.1975Zivilrecht
Zur Frage rechtswidrigen Handelns. - Die Gefährdung absolut geschützter Rechte ist grundsätzlich verboten.
RS0023175 Rechtssatz 30.07.1985Zivilrecht
Bei der zur Beurteilung der Rechtswidrigkeit eines Verstoßes gegen ein absolutes Recht erforderlichen Interessenabwägung ist auch auf die Wahrscheinlichkeit der Gefährdung fremder Interessen Bedacht zu nehmen. Diese Wahrscheinlichkeit wird auch durch das Au …
RS0027064 Rechtssatz 11.06.1987Zivilrecht
Verschuldensteilung im Ausmaß von 1 : 4 zu Lasten des flüchtenden Rechtsbrechers gegenüber dem ihm mit einem Ersatzfahrzeug verfolgenden Sicherheitswachebeamten, der infolge der den örtlichen Verhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit von der Fahrbahn …