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Entscheidung 1 Ob 181/13v×

Entscheidung 1 Ob 181/13v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010345 Rechtssatz 06.03.1963Zivilrecht
Der Liegenschaftseigentümer kann auf Grund seines Eigentumsrechts jederzeit die Räumung seiner Liegenschaft von jedem, der keinen Rechtstitel zu ihrer Benützung hat, verlangen. Darin liegt nichts Sittenwidriges; das ist vielmehr in der natürlichen Freiheit …
RS0014571 Rechtssatz 22.09.1977Zivilrecht
Voraussetzung für die Annahme der konkludenten Begründung eines Gesellschaftsverhältnisses ist zunächst die Gemeinschaftlichkeit des Zweckes (EvBl 1958/112). Das stillschweigende Zustandekommen eines Gesellschaftsvertrages kann aber weiters nur dann angenom …
RS0021746 Rechtssatz 28.03.1956Zivilrecht
In der Eingehung der Lebensgemeinschaft an sich kann noch nicht der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages erblickt werden. Die von jedem Lebensgefährten erbrachten Leistungen sind grundsätzlich unentgeltlich, es sei denn, dass ein besonderer Rechtsgrund fü …
RS0022382 Rechtssatz 18.02.1982Zivilrecht
Das bloße Zusammenleben von Mann und Frau ohne Eheschließung begründet auch nach deutschem Recht keine Gesellschaft im Sinne der §§ 705 ff BGB (Pallandt BGB 40. Auflage, 694). Die vermögensrechtlichen Beziehungen selbst zwischen Eheleuten oder Familienmitgl …
RS0026271 Rechtssatz 11.05.1955Zivilrecht
Von einer gegen die guten Sitten verstoßenden missbräuchlichen Rechtsausübung kann nur gesprochen werden, wenn demjenigen, der sein Recht ausübt, jedes andere Interesse abgesprochen werden muss als eben das Interesse, dem anderen Schaden zuzufügen. Besteht …