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Entscheidung 1 Ob 220/18m×

Entscheidung 1 Ob 220/18m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0017176 Rechtssatz 07.05.1969Zivilrecht
Die Abtretung ist zwar ein Konsensualvertrag, bildet aber ebenso wie die Übergabe keinen abstrakten Vertrag. Wenn das Grundgeschäft einer Formvorschrift unterliegt, so muss diese Form auch erfüllt werden, damit die Abtretung gültig sei.
RS0017558 Rechtssatz 14.07.1971Zivilrecht
Der im Innenverhältnis regressberechtigte Solidarschuldner kann gegenüber dem anderen Solidarschuldner erst dann Regress nehmen, wenn er selbst bezahlt hat (vgl SZ 18/148, JBl 1959,344, ZVR 1963/16 und 1968/32).
RS0020815 Rechtssatz 27.05.1992Zivilrecht
Bei Mietwagenkosten handelt es sich um eine typische Folge der Beschädigung eines Kraftfahrzeuges, die im allgemeinen dessen Eigentümer trifft. Hat sie aber im Fall eines Leasingvertrages der Leasingnehmer zu tragen, so liegt ein Fall der Schadensverlagerun …
RS0022608 Rechtssatz 10.12.1985Zivilrecht
Bedenken, die gegen eine Berücksichtigung des Schadens eines nur mittelbar Geschädigten bestehen, treffen in den Fällen einer Schadensverlagerung nicht zu, wenn es gerade um den Schaden geht, der typischerweise beim unmittelbar Geschädigten eintritt, im bes …
RS0032521 Rechtssatz 07.06.1963Zivilrecht
Die Verständigung des Schuldners ist zur Rechtswirksamkeit der Abtretung nicht erforderlich.
RS0050071 Rechtssatz 24.05.1995Zivilrecht
Hat aufgrund einer zwischen dem Eigentümer einer Sache und dem Nutzungsberechtigten getroffenen Vereinbarung der Nutzungsberechtigte allfällige Reparaturkosten zu tragen (Leasingvertrag), dann kann er diesen Schaden im Wege der Drittschadensliquidation vom …