Rechtstracker.at
Entscheidung 1 Ob 28/25m×

Entscheidung 1 Ob 28/25m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005363 Rechtssatz 04.06.1985Zivilrecht
Das Gericht hat gem § 391 Abs 1 Satz 1 EO die Zeit, für welche es die einstweilige Verfügung bewilligt, von Amts wegen zu bestimmen, ohne dabei an die Anträge der Parteien gebunden zu sein; es hat deshalb die Fristbestimmung erforderlichenfalls auch ohne An …
RS0005453 Rechtssatz 26.05.1954Zivilrecht
Die Kaution dient lediglich zur Sicherstellung des dem Gegner durch die etwa sich als unberechtigt erweisende einstweilige Verfügung entstehenden Ersatzanspruches und der Kosten. Wenn die Frage, ob und in welcher Höhe durch den Vollzug der einstweiligen Ver …
RS0005496 Rechtssatz 30.11.1960Zivilrecht
Hat der Gegner der gefährdeten Partei in seinem Rekurse gegen die vom Erstgericht erlassene einstweilige Verfügung die Antragsabweisung beantragt, ist das Rekursgericht formell berechtigt, eine Sicherheitsleistung aufzuerlegen (3 Ob 662/53, 2 Ob 103/57 ua). …
RS0005584 Rechtssatz 21.10.1953Zivilrecht
Besonderer Erhebungen über die mögliche Höhe eines der beklagten Partei erwachsenden Schadens bedarf es nicht, denn das Gericht hat die Sicherheit nach freiem Ermessen zu bestimmen.
RS0005711 Rechtssatz 30.10.1973Zivilrecht
Der Vollzug der einstweiligen Verfügung ist nach dem Ermessen des Gerichts vom Erlag einer Sicherheit durch den Antragsteller trotz Bescheinigung seines Anspruchs abhängig zu machen, wenn gegen die Erlassung der einstweiligen Verfügung wegen der Größe des E …
RS0005722 Rechtssatz 16.09.1969Zivilrecht
Die Bestimmung des § 390 Abs 3 EO kann in dem Fall, daß erst das Rekursgericht der gefährdeten Partei eine Kaution aufträgt, hinsichtlich der Invollzugsetzung der EV nicht angewendete werden, wenn das Belastungs- und Veräußerungsverbot im Grundbuch auf Grun …
RS0044000 Rechtssatz 22.05.1979Zivilrecht
Der Antrag, "eine mündliche Revisionsverhandlung anzuberaumen" ist verfehlt, weil im Rekursverfahren eine solche nicht vorgesehen ist (§ 526 Abs 1 ZPO).
RS0044228 Rechtssatz 22.06.1976Zivilrecht
§ 528 Abs 1 Z 2 ZPO (jetzt: § 528 Abs 2 Z 3 ZPO) schließt die Überprüfung der Entscheidung über die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens durch den OGH aus.
RS0097225 Rechtssatz 26.03.1996Zivilrecht
§ 402 Abs 1 EO nimmt nur Sachentscheidungen, nicht jedoch Entscheidungen über Prozesshindernisse von der Unanfechtbarkeit bestätigender Beschlüsse aus. Wurde das Vorliegen eines Prozesshindernisses von den Vorinstanzen übereinstimmend verneint, greift daher …
RS0114196 Rechtssatz 25.07.2000Zivilrecht
Die Bindungswirkung gemäß § 42 Abs 3 JN setzt nicht die ausdrückliche Bejahung der maßgebenden Prozessvoraussetzung im Spruch eines Beschlusses voraus. Die Verneinung der Prozessvoraussetzung in den Gründen allein ist der Rechtskraft fähig und kann eine sol …