Entscheidung 20 Ns 4/22a
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Dokumenttyp
Entscheidungstext
Fachgebiet
Standes- und Disziplinarrecht der Anwälte
Entscheidungsdatum
10.01.2023
Kopf
Der Oberste Gerichtshof als Disziplinargericht für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter hat am 10. Jänner 2023 durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek als Vorsitzende, den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras als weiteren Richter und die Rechtsanwälte Dr. Angermaier und Dr. Danler als Anwaltsrichter in der Disziplinarsache gegen *, Rechtsanwältin in *, Zahl D 61/22 der * Rechtsanwaltskammer, über den Antrag der Angezeigten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur nichtöffentlich (§ 62 Abs 1 zweiter Satz OGH-Geo 2019) denDer Oberste Gerichtshof als Disziplinargericht für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter hat am 10. Jänner 2023 durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek als Vorsitzende, den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras als weiteren Richter und die Rechtsanwälte Dr. Angermaier und Dr. Danler als Anwaltsrichter in der Disziplinarsache gegen *, Rechtsanwältin in *, Zahl D 61/22 der * Rechtsanwaltskammer, über den Antrag der Angezeigten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur nichtöffentlich (Paragraph 62, Absatz eins, zweiter Satz OGH-Geo 2019) den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Text
Gründe:
[1] Wortreich beklagt die Angezeigte, die Vielzahl gegen sie anhängiger Anzeigen und Disziplinarverfahren sei auf Fehlverhalten von – namentlich nicht genannten – Rechtsanwälten der * Rechtsanwaltskammer, aber auch von anzeigenden Richtern zurückzuführen.
Rechtliche Beurteilung
[2] Dem darauf gestützten Delegierungsantrag (an die Rechtsanwaltskammer Innsbruck) konnte kein Erfolg beschieden sein, weil sich eine derartige Pauschalablehnung einer meritorischen Erledigung entzieht (RIS-Justiz RS0056885, auch RS0097082 und RS0096774).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:0200NS00004.22A.0110.000
Zuletzt aktualisiert am
06.02.2023
Dokumentnummer
JJT_20230110_OGH0002_0200NS00004_22A0000_000