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Entscheidung 20 Ns 4/22a×

Entscheidung 20 Ns 4/22a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Strafrecht

Fachgebiet

Standes- und Disziplinarrecht der Anwälte

Geschäftszahl

20Ns4/22a

Entscheidungsdatum

10.01.2023

Kopf

Der Oberste Gerichtshof als Disziplinargericht für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter hat am 10. Jänner 2023 durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek als Vorsitzende, den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras als weiteren Richter und die Rechtsanwälte Dr. Angermaier und Dr. Danler als Anwaltsrichter in der Disziplinarsache gegen *, Rechtsanwältin in *, Zahl D 61/22 der * Rechtsanwaltskammer, über den Antrag der Angezeigten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur nichtöffentlich (Paragraph 62, Absatz eins, zweiter Satz OGH-Geo 2019) den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Text

Gründe:

[1]           Wortreich beklagt die Angezeigte, die Vielzahl gegen sie anhängiger Anzeigen und Disziplinarverfahren sei auf Fehlverhalten von – namentlich nicht genannten – Rechtsanwälten der * Rechtsanwaltskammer, aber auch von anzeigenden Richtern zurückzuführen.

Rechtliche Beurteilung

[2]           Dem darauf gestützten Delegierungsantrag (an die Rechtsanwaltskammer Innsbruck) konnte kein Erfolg beschieden sein, weil sich eine derartige Pauschalablehnung einer meritorischen Erledigung entzieht (RIS-Justiz RS0056885, auch RS0097082 und RS0096774).

Textnummer

E137231

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:0200NS00004.22A.0110.000

Im RIS seit

06.02.2023

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2023

Dokumentnummer

JJT_20230110_OGH0002_0200NS00004_22A0000_000