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Entscheidung 22 Os 7/14s×

Entscheidung 22 Os 7/14s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0055223 Rechtssatz 16.05.1994Strafrecht
Es ist unbestritten gefestigte Standesauffassung, daß ein Rechtsanwalt, der die Funktion eines Treuhänders übernommen hat, diese mit Treue, Gewissenhaftigkeit und besonderer Sorgfalt zu erfüllen und darauf zu achten hat, daß keinem der beiden Parteien aus d …
RS0055847 Rechtssatz 08.04.1991Undefined
Der Rechtsanwalt ist als Treuhänder zur genauen und gewissenhaften Verwaltung von Fremdgeldern sowie zur ebenso genauen und gewissenhaften Erfüllung des Treuhandauftrags verpflichtet, was nicht nur den zivilrechtlichen Vorschriften über den Auftrag und die …
RS0056585 Rechtssatz 23.11.1992Undefined
§ 3 DSt 1990 ist § 42 StGB nachgebildet. Für die Annahme geringer Schuld im Sinne des § 42 Z 1 StGB genügt nach Lehre und Rechtsprechung nicht, dass den Täter bloß kein schweres Verschulden im Sinne des § 88 Abs 2 StGB trifft; es muss vielmehr ein Sorgfalts …
RS0089972 Rechtssatz 18.03.1996Undefined
Beruft sich ein Rechtsanwalt auf eine Vollmacht, obwohl ihm eine solche nicht erteilt wurde, dann kann dies im allgemeinen nicht als Geringfügigkeit abgetan werden. Aus der Befreiung von der Verpflichtung, einen schriftlichen Nachweis der Vollmacht zu erbri …
RS0115041 Rechtssatz 12.03.2001Undefined
Die Abwicklung von Treuhandverträgen stellt hohe Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit und die Zuverlässigkeit des zum Treuhänder berufenen Partners dar. Gerade dieses Anforderungsprofil ist die Erklärung dafür, dass Rechtsanwälte, für deren Zulassung z …
RS0118580 Rechtssatz 18.02.2004Strafrecht
Ein Feststellungsmangel wird geltend gemacht, indem unter Hinweis auf einen nicht durch Feststellungen geklärten, jedoch indizierten Sachverhalt eine vom Erstgericht nicht gezogene rechtliche Konsequenz angestrebt wird, weil dieses ein Tatbestandsmerkmal, e …
RS0123724 Rechtssatz 19.05.2008Strafrecht
Es ist Aufgabe der Disziplinargerichtsbarkeit, insbesondere auf dem Sektor der Abwicklung von Treuhandschaften auf eine permanente, umfassende und (insbesondere auch für die rechtssuchende Allgemeinheit) erkennbare Sensibilisierung des dazu gebotenen Stande …