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Entscheidung 24 Ds 3/21g×

Entscheidung 24 Ds 3/21g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0054876 Rechtssatz 21.12.1992Undefined
Nach ständiger Judikatur der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission liegt eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes nur dann vor, wenn das Fehlverhalten einem größeren Personenkreis zur Kenntnis gelangt oder wenn es so schwerwie …
RS0054927 Rechtssatz 16.11.1992Strafrecht
Ein gesetzliches Fehlverhalten eines Standesangehörigen, das einem größeren Personenkreis zur Kenntnis gelangt, beeinträchtigt die Ehre und das Ansehen des Standes. Nach der Judikatur der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission (vgl AnwBl 198 …
RS0055086 Rechtssatz 06.05.1985Undefined
Ehre und Ansehen eines ganzen Berufsstands können durch das Fehlverhalten eines einzelnen nur dann beeinträchtigt werden, wenn dieses Fehlverhalten entweder einem größeren Personenkreis zur Kenntnis gelangt oder so schwerwiegend ist, dass selbst mit einer a …
RS0091022 Rechtssatz 10.04.1980Strafrecht
Bei Delikten, bei deren Vollendung ein Schadenseintritt nicht erforderlich ist (hier: § 202 Abs 1 StGB), ist der Umstand, dass die Tat keine Folgen nach sich gezogen hat, nicht mildernd; andernfalls wäre dies als Erschwerungsgrund zu werten.
RS0099413 Rechtssatz 26.01.1971Strafrecht
Keine oder eine nur offenbar unzureichende Begründung liegt dann vor, wenn für den Ausspruch über eine entscheidende Tatsache entweder überhaupt keine oder nur solche Gründe angegeben sind, aus denen sich nach den Gesetzen logischen Denkens und nach allgeme …
RS0117499 Rechtssatz 10.04.2003Strafrecht
Tatsachenfeststellungen sind nur insoweit mit Mängelrüge und Tatsachenrüge anfechtbar, als sie die Frage nach der rechtlichen Kategorie einer oder mehrerer strafbarer Handlungen beantworten und solcherart im Sinn der Z 5 entscheidend sind.
RS0128656 Rechtssatz 17.04.2013Strafrecht
Der Verzicht des RStDG auf die in der StPO vorgesehene Berufung wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe bedeutet, dass der von den Kategorien der (die Schuldfrage betreffenden) Nichtigkeitsgründe erfasste Fehlerbereich von der Berufung wegen des Ausspruches ü …