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Entscheidung 2 Nc 18/25g×

Entscheidung 2 Nc 18/25g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

2Nc18/25g

Entscheidungsdatum

08.04.2025

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte MMag. Sloboda, Dr. Thunhart und Dr. Kikinger und die Hofrätin Mag. Fitz als weitere Richterin und weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei J*, vertreten durch Mag. Peter Akkad, Rechtsanwalt in Pichl bei Wels, gegen die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt, Wien 2, Friedrich-Hillegeist-Straße 1, wegen Entziehung des Rehabilitationsgeldes, aufgrund der Anzeige der Ausgeschlossenheit * vom 24. März 2025 im Revisionsrekursverfahren zu AZ * den

Beschluss

gefasst:

Spruch

* ist als Mitglied des * Senats in der zu AZ * anhängigen Rechtssache ausgeschlossen.

Text

Begründung:

[1]                   Der Kläger bekämpfte den mit Bescheid der Beklagten verfügten Entzug des Rehabilitationsgeldes. Das Erstgericht wies die Klage wegen Fristablaufs zurück und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ab. Das Rekursgericht wies einen dagegen gerichteten Rekurs als verspätet zurück. Zur Entscheidung über den vom Kläger (unter anderem) erhobenen Revisionsrekurs ist der *  Senat des Obersten Gerichtshofs zuständig.

[2]                   * ist Mitglied dieses Senats. Sie zeigt an, dass sie an der Erlassung der angefochtenen Entscheidung des Rekursgerichts teilgenommen habe. Sie sei daher ausgeschlossen.

Rechtliche Beurteilung

[3]           Die Anzeige der Ausgeschlossenheit ist begründet.

[4] Nach Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 5, JN ist ein Richter von der Ausübung des Richteramts unter anderem in Sachen ausgeschlossen, in welchen er bei einem untergeordneten Gericht an der Erlassung der angefochtenen Entscheidung teilgenommen hat.

[5]                  Daher war die Ausgeschlossenheit auszusprechen.

Textnummer

E144335

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:0020NC00018.25G.0408.000

Im RIS seit

18.05.2025

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2025

Dokumentnummer

JJT_20250408_OGH0002_0020NC00018_25G0000_000