Rechtstracker.at
Entscheidung 2 Nc 20/26b×

Entscheidung 2 Nc 20/26b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

2Nc20/26b

Entscheidungsdatum

19.05.2026

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte MMag. Sloboda, Dr. Thunhart und Dr. Kikinger und die Hofrätin Mag. Fitz als weitere Richterin und weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Z*, vertreten durch Meinhard Novak Rechtsanwalts GmbH in Wien, gegen die beklagten und Gegner der gefährdeten Parteien 1. K*, und 2. J*, beide vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen (im Provisorialverfahren nur) Unterlassung, aufgrund der Anzeige der Ausgeschlossenheit * vom 11. Mai 2026 im Revisionsrekursverfahren zu AZ * den

Beschluss

gefasst:

Spruch

* ist als Mitglied des * Senats in der zu AZ * anhängigen Rechtssache ausgeschlossen.

Text

Begründung:

[1]                 Das Rekursgericht bestätigte die Abweisung des Sicherungsantrags durch das Erstgericht. Zur Entscheidung über den von der Klägerin erhobenen außerordentlichen Revisionsrekurs ist der * Senat des Obersten Gerichtshofs zuständig.

[2]        * ist Mitglied dieses Senats. Er zeigt an, dass er an der Erlassung der angefochtenen Entscheidung des Rekursgerichts teilgenommen habe. Er sei daher ausgeschlossen.

Rechtliche Beurteilung

[3]                 Die Anzeige der Ausgeschlossenheit ist begründet.

[4]         Nach Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 5, JN ist ein Richter von der Ausübung des Richteramts unter anderem in Sachen ausgeschlossen, in welchen er bei einem untergeordneten Gericht an der Erlassung der angefochtenen Entscheidung teilgenommen hat.

[5]                 Daher war die Ausgeschlossenheit auszusprechen.

Textnummer

E147797

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2026:0020NC00020.26B.0519.000

Im RIS seit

06.07.2026

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2026

Dokumentnummer

JJT_20260519_OGH0002_0020NC00020_26B0000_000