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Entscheidung 2 Nc 34/24h×

Entscheidung 2 Nc 34/24h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

2Nc34/24h

Entscheidungsdatum

24.07.2024

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Grohmann als Vorsitzende und die Hofräte MMag. Sloboda, Dr. Thunhart und Dr. Kikinger sowie die Hofrätin Mag. Fitz als weitere Richter in der Erwachsenenschutzsache der betroffenen Person J*, über den „Widerspruch“ der betroffenen Person gegen den Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 17. Juni 2024, AZ 2 Nc 34/24h, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der „Widerspruch“ wird zurückgewiesen.

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

[1]           Mit Beschluss vom 17. 6. 2024 wies der Oberste Gerichtshof einen Ablehnungsantrag der betroffenen Person betreffend die Mitglieder des * Senats zurück.

[2]                  Gegen diesen Beschluss ist kein weiteres Rechtsmittel vorgesehen, sodass der dagegen erhobene  „Widerspruch“ der betroffenen Person zurückzuweisen war.

Textnummer

E142180

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:0020NC00034.24H.0724.000

Im RIS seit

14.09.2024

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2024

Dokumentnummer

JJT_20240724_OGH0002_0020NC00034_24H0000_000