Entscheidung 2 Nc 34/24h
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Dokumenttyp
Entscheidungstext
Entscheidungsdatum
24.07.2024
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Grohmann als Vorsitzende und die Hofräte MMag. Sloboda, Dr. Thunhart und Dr. Kikinger sowie die Hofrätin Mag. Fitz als weitere Richter in der Erwachsenenschutzsache der betroffenen Person J*, über den „Widerspruch“ der betroffenen Person gegen den Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 17. Juni 2024, AZ 2 Nc 34/24h, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der „Widerspruch“ wird zurückgewiesen.
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
[1] Mit Beschluss vom 17. 6. 2024 wies der Oberste Gerichtshof einen Ablehnungsantrag der betroffenen Person betreffend die Mitglieder des * Senats zurück.
[2] Gegen diesen Beschluss ist kein weiteres Rechtsmittel vorgesehen, sodass der dagegen erhobene „Widerspruch“ der betroffenen Person zurückzuweisen war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:0020NC00034.24H.0724.000
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2024
Dokumentnummer
JJT_20240724_OGH0002_0020NC00034_24H0000_000