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Entscheidung 2 Nc 35/25g×

Entscheidung 2 Nc 35/25g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

2Nc35/25g

Entscheidungsdatum

18.09.2025

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte MMag. Sloboda, Dr. Thunhart und Dr. Kikinger und die Hofrätin Mag. Fitz als weitere Richterin und weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei V*, vertreten durch bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei M*, wegen 27.354,46 EUR sA, aufgrund der Anzeige der Ausgeschlossenheit der * vom 26. August 2025 im Ablehnungsverfahren zu AZ *, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

* ist als Mitglied des * Senats in der zu AZ * anhängigen Ablehnungssache ausgeschlossen.

Text

Begründung:

[1]                  Im * Senat des Obersten Gerichtshofs ist ein alle Mitglieder des Oberlandesgerichts Linz betreffender Ablehnungsantrag der Beklagten angefallen.

[2] * ist Mitglied dieses Senats. Sie gibt im Hinblick auf Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer eins, JN ihre allfällige Ausgeschlossenheit bekannt. Zum Zeitpunkt der Einbringung des Ablehnungsantrags sei sie (noch) Richterin des Oberlandesgerichts Linz gewesen.

Rechtliche Beurteilung

[3]                  Die Anzeige der Ausgeschlossenheit ist begründet:

[4] 1. Gemäß Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer eins, JN sind Richter von der Ausübung des Richteramts in bürgerlichen Rechtssachen ausgeschlossen, wenn sie selbst Partei sind.

[5]           2. Diese Voraussetzung liegt hier vor, weil * zum Zeitpunkt des Ablehnungsantrags Mitglied des von der Ablehnung betroffenen Oberlandesgerichts war, sodass auch ohne ihre namentliche Nennung im Zweifel davon auszugehen ist, dass der Ablehnungsantrag auch sie als Person miterfasst.

Textnummer

E145674

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:0020NC00035.25G.0918.000

Im RIS seit

30.10.2025

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2025

Dokumentnummer

JJT_20250918_OGH0002_0020NC00035_25G0000_000