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Entscheidung 2 Ob 109/10h×

Entscheidung 2 Ob 109/10h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022575 Rechtssatz 19.02.1960Zivilrecht
Durch Dazwischentreten eines Dritten (der auch der Verletzte selbst sein kann) wird der juristische Kausalzusammenhang unterbrochen, wenn mit einer derartigen Handlung eines Dritten und mit dem dadurch bedingten Geschehensablauf nach der Lebenserfahrung nic …
RS0022675 Rechtssatz 23.09.1976Zivilrecht
Blockieren nach einem Unfall die unfallsbeteiligten Fahrzeuge die Fahrbahn, dann ist das Zustandekommen weiterer Auffahrunfälle keine atypische, sondern auf Autobahnen bei Nacht eine geradezu typische Folge (vgl dazu ZVR 1970/245). Fraglich könnte nur sein, …
RS0022918 Rechtssatz 21.01.1953Zivilrecht
Ein adäquater Kausalzusammenhang liegt auch dann vor, wenn eine weitere Ursache für den entstandenen Schaden dazu getreten ist und nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge dieses Hinzutreten als wahrscheinlich zu erwarten ist, jedenfalls aber nicht außerhalb de …
RS0027748 Rechtssatz 30.01.1979Zivilrecht
Die Bestimmung des § 20 Abs 1 StVO stellt eine Schutznorm dar, die allen Gefahren des Straßenverkehrs vorbeugen soll, die eine überhöhte Geschwindigkeit mit sich bringt.
RS0058304 Rechtssatz 31.08.1971Zivilrecht
Beim Ausgleich der gegenseitigen Ersatzpflicht der Beteiligten im Sinne des § 11 EKHG kommt es nicht auf die Erbringung eines Entlastungsbeweises nach § 9 EKHG, sondern bei eindeutigen Verschulden eines Beteiligten vielmehr darauf an, ob nach den Umständen …
RS0073493 Rechtssatz 07.09.1971Zivilrecht; Strafrecht
Das eingeschaltete Abblendlicht gibt zur Erwartung Anlass, dass sich das betreffende Fahrzeug mit entsprechend angepasster Geschwindigkeit nähert.
RS0074669 Rechtssatz 14.09.1967Strafrecht
Für die Wahl der Geschwindigkeit ist nicht nur das eigene Abblendlicht, sondern auch das Licht aus anderen Lichtquellen von Bedeutung, doch ist, wenn andere Lichtquellen eine Rolle spielen, besondere Aufmerksamkeit erforderlich.
RS0074696 Rechtssatz 27.11.1957Zivilrecht; Strafrecht
Die Geschwindigkeit muss stets so gewählt werden, dass der Weg des abzubremsenden eigenen Fahrzeuges in der Zeit vom Auftauchen eines Hindernisses auf der Fahrbahn bis zum völligen Stillstande des eigenen Fahrzeuges nie länger sein darf, als die durch den F …
RS0074750 Rechtssatz 23.05.1956Zivilrecht
Der Fahrer hat auf Sicht zu fahren, das heißt seine Geschwindigkeit so einzurichten, dass er beim Auftauchen eines Hindernisses rechtzeitig sein Fahrzeug zum Stehen bringen oder zumindest das Hindernis umfahren kann.
RS0074761 Rechtssatz 14.12.1955Zivilrecht
Der Weg des abzubremsenden Fahrzeuges in der Zeit vom Ansichtigwerden eines auf der Fahrbahn dieses Fahrzeuges befindlichen Hindernisses bis zum völligen Stillstand des Fahrzeuges darf nie länger sein als die durch den Fahrer eingesehene Strecke.
RS0074769 Rechtssatz 04.07.1961Zivilrecht; Strafrecht
Mit Abblendlicht darf nur eine solche Geschwindigkeit eingehalten werden, die ein Anhalten innerhalb der ausgeleuchteten Straße ermöglicht.
RS0074808 Rechtssatz 12.12.1970Zivilrecht; Strafrecht
Der Kraftfahrer hat stets seine Fahrgeschwindigkeit so zu wählen, dass er bei Auftauchen eines auf der Fahrbahn befindlichen Hindernisses erforderlichenfalls sein Fahrzeug rechtzeitig zum Stehen bringen oder zumindest das Hindernis umfahren kann. Bei Durchf …
RS0111707 Rechtssatz 11.02.1999Zivilrecht
Der Schädiger hat den Beweis zu führen, dass der Schaden bei rechtmäßigen Verhalten ebenso eingetreten wäre.
RS0112234 Rechtssatz 01.07.1999Zivilrecht
Wird ein Schadenersatzanspruch auf die Verletzung eines Schutzgesetzes gestützt, dann hat der Geschädigte den Schadenseintritt und die Verletzung des Schutzgesetzes als solche zu beweisen. Für Letzteres reicht der Nachweis aus, dass die Schutznorm objektiv …