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Entscheidung 2 Ob 111/20t×

Entscheidung 2 Ob 111/20t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0073624 Rechtssatz 10.10.1961Strafrecht
Ein Ausweichversuch nach links, vor allem unter Benützung der linken Fahrbahnhälfte, darf nur im äußersten Notfall und nur dann unternommen werden, wenn eine andere Möglichkeit, eine Kollision zu vermeiden, nicht gegeben ist, und wenn aus triftigen Gründen …
RS0073714 Rechtssatz 09.03.1977Zivilrecht
Die Pflicht, sich von der Gefahrlosigkeit des beabsichtigten Fahrstreifenwechsels zu überzeugen, besteht unabhängig davon, ob sich die bei Bedachtnahme auf alle gegebenen Möglichkeiten in Betracht kommenden Verkehrsteilnehmer ihrerseits richtig verhalten od …
RS0074153 Rechtssatz 15.02.1979Zivilrecht
Zweck des Überholverbotes nach § 16 Abs 1 lit d StVO ist es offensichtlich, die Gefährdung von Fußgängern beim Überqueren der Fahrbahn zu verhindern, nicht aber auch dem Schutz eines Verkehrsteilnehmers zu dienen, der auf der Kreuzung links einbiegen will.
RS0105075 Rechtssatz 04.07.1996Zivilrecht
Von jedem Kraftfahrer muß verlangt werden, daß er auch in (vermeintlich) gefährlichen Situationen in der Lage bleibt, maßhaltende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen, und zu überstürztem, allenfalls (sonst allgemein) gröblich verkehrswidrigem Verhalten …
RS0132048 Rechtssatz 22.03.2018Zivilrecht
Das Mitverschulden kann auch aus der Verletzung eines Schutzgesetzes resultieren. In diesem Fall ist danach zu fragen, ob die übertretene Norm ein Schadensereignis wie das eingetretene verhindern wollte, ob also ein „Mitverschuldenszusammenhang“ besteht (so …