Rechtstracker.at
Entscheidung 2 Ob 130/24t×

Entscheidung 2 Ob 130/24t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022681 Rechtssatz 25.06.1981Zivilrecht
Das Mitverschulden im Sinne des § 1304 ABGB setzt kein Verschulden im technischen Sinne voraus. Auch Rechtswidrigkeit des Verhaltens ist nicht erforderlich. Es genügt vielmehr eine Sorglosigkeit gegenüber den eigenen Gütern, worunter auch die Gesundheit fällt.
RS0026343 Rechtssatz 22.12.1976Zivilrecht
Ein Verschulden ist nur gegeben, wenn der gewöhnliche Grad des Fleißes und der Aufmerksamkeit nicht eingehalten wurde.
RS0026861 Rechtssatz 04.04.1956Zivilrecht
Bei der Verschuldensabwägung entscheidet für das Gewicht des Verschuldens vor allem die Größe und Wahrscheinlichkeit der durch das schuldhafte Verhalten bewirkten Gefahr.
RS0027389 Rechtssatz 17.10.1973Zivilrecht
Bei der Verschuldensabwägung entscheidet vor allem die Größe und Wahrscheinlichkeit der durch das schuldhafte Verhalten bewirkten Gefahr und die Wichtigkeit der verletzten Vorschrift für die Sicherheit des Verkehrs.
RS0031017 Rechtssatz 25.10.1972Zivilrecht
Bei der Berechnung des Schadenersatzbetrags ist vom Nettoschaden auszugehen, also von den um die Steuer und Abgaben verminderten Bruttoeinkünften; Steuern und Abgaben, die durch die Schadenersatzleistung selbst entstehen, sind erneut zu berücksichtigen; dan …
RS0043057 Rechtssatz 31.01.1978Zivilrecht
Eine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes durch das Berufungsgericht liegt vor, wenn dieses von den Feststellungen des Erstgerichtes ohne Beweiswiederholung oder auf Grund einer unvollständigen Wiederholung der mit dem Beweisthema zusammenhängenden Be …