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Entscheidung 2 Ob 14/24h×

Entscheidung 2 Ob 14/24h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022834 Rechtssatz 31.03.1977Zivilrecht
Die Berechnung eines Vermögensschadens erfolgt durch Vergleichung des Geldwertunterschiedes zweier Zustände, nämlich des tatsächlichen Zustandes vor und nach der Beschädigung. Es sind jene Vermögensbestandteile des Geschädigten in den Kreis der Betrachtung …
RS0023600 Rechtssatz 15.04.1980Zivilrecht
Im Meinungsstreit um die sogenannte Vorteilsausgleichung bei Zuwendungen von dritter Seite hat sich in letzter Zeit als herrschende Auffassung eine teleologische Betrachtungsweise durchgesetzt. Die Anrechnung eines Vorteils muss dem Zweck des Schadenersatze …
RS0030598 Rechtssatz 23.11.1971Zivilrecht
Die Berücksichtigung der Haushaltsersparnis unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung kommt nur gegenüber sachlich und zeitlich kongruenten Schadenersatzansprüchen des Geschädigten, worunter die von ihm zu zahlenden Spitalskosten fallen, in Betracht.
RS0030638 Rechtssatz 06.09.1950Zivilrecht
Der entgangene Verdienst ist in der Weise zu berechnen, dass der vom Verletzten für den gesamten in Betracht kommenden Zeitraum erzielte tatsächliche Verdienst zuzüglich der allenfalls zur Auszahlung gelangenden Sozialversicherungsrente von jenem Betrag abg …
RS0030643 Rechtssatz 02.02.1955Zivilrecht
Hat ein Verletzter infolge des Spitalsaufenthaltes Kosten in seiner Haushaltsführung erspart, so muss er sich diesen ersparten Aufwand anrechnen lassen.
RS0030662 Rechtssatz 02.04.1957Zivilrecht
Eine Kürzung der Pauschalsätze für Krankenhauspflege wegen Ersparungen, die der Beschädigte in der Haushaltsführung erzielt hat; käme nur dann in Frage, wenn es sich um eine mißbräuchliche Rechtsausübung des Versicherungsträgers handelte, wenn also der Unte …
RS0036710 Rechtssatz 02.03.1971Zivilrecht
Die Vorteilsausgleichung hat nicht von Amts wegen zu erfolgen, sondern nur über Einwendung des Schädigers, den für deren Voraussetzungen die Behauptungslast und Beweislast trifft.
RS0102059 Rechtssatz 30.01.1996Zivilrecht
Selbst wenn das Berufungsgericht - zu Recht - ausgesprochen hatte, die ordentliche Revision (oder der Rekurs an den Obersten Gerichtshof) sei zulässig, das Rechtsmittel aber dann nur solche Gründe geltend macht, deren Erledigung nicht von der Lösung erhebli …
RS0114259 Rechtssatz 28.09.2000Zivilrecht
Die Berücksichtigung von Vorteilen kommt nur gegenüber sachlich und zeitlich kongruenten Schadenersatzansprüchen in Betracht. Ein - durch eine wegen der Unfallsfolgen notwendige Umschulung - allenfalls künftig erzielbares höheres Einkommen ist mit dem frühe …