Rechtstracker.at
Entscheidung 2 Ob 156/10w×

Entscheidung 2 Ob 156/10w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022813 Rechtssatz 12.06.1979Zivilrecht
Nach der Lehre vom Schutzzweck der Norm steht nur dem unmittelbar Geschädigten ein Ersatzanspruch zu. Die Verursachung eines Vermögensschadens macht daher nur dann ersatzpflichtig, wenn sich die Rechtswidrigkeit der Schädigung zum Beispiel aus der Verletzun …
RS0027415 Rechtssatz 17.04.1969Zivilrecht
Schutzgesetz im Sinne des § 1311 ABGB ist nicht nur ein Gesetz im formellen Sinn, sondern jede Rechtsvorschrift, die inhaltlich einen Schutzzweck verfolgt (Klang 2. Auflage VI 82).
RS0082346 Rechtssatz 17.10.1995Zivilrecht
Wieweit der Normzweck (Rechtswidrigkeitszusammenhang) reicht, ist Auslegungsfrage im Einzelfall.
RS0106341 Rechtssatz 22.08.1996Zivilrecht
Die im Sinne des § 5 Abs 1 des Wr Gasgesetzes durch Verordnung anerkannten Technischen Richtlinien der österreichischen Vereinigung für das Gasfach und Wasserfach sind Schutzgesetze. Aus ihrer Verletzung kann nicht nur der jeweilige Gasabnehmer, sondern jed …
RS0114407 Rechtssatz 08.11.2000Zivilrecht
§ 93 Abs 1 Wr BauO ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 1311 ABGB.
RS0118358 Rechtssatz 26.11.2003Zivilrecht
Ebenso wie Bestimmungen der Bauordnung sind auch Auflagen, die im Rahmen der Baubewilligung erteilt werden, als Schutzgesetze iSd § 1311 ABGB anzusehen.
RS0119032 Rechtssatz 25.05.2004Zivilrecht
Die in der Bauordnung enthaltenen Schutzgesetze verfolgen einen bestimmten Schutzzweck, nämlich die Hintanhaltung von Schädigungen oder Gefährdungen. Die Verpflichtung, einen Bauführer zu bestellen, hat den Zweck, die Ausführung bzw Leistung gewisser Fachar …
RS0123321 Rechtssatz 11.03.2008Zivilrecht
Dass Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu Bestimmungen des Verwaltungsrechts fehlt, deren Verletzung einem Mitbewerber vorgeworfen wird, begründet für sich allein noch keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn von § 528 Abs 1 ZPO.
RS0126297 Rechtssatz 07.10.2010Zivilrecht
Die Vorschriften des § 10 NÖ VeranstaltungsG (LGBl 7070‑0) betreffend „Eignung der Veranstaltungsbetriebsstätte“ bezwecken den Schutz von Teilnehmern an einer Veranstaltung und sind demnach als Schutzgesetz iSd § 1311 ABGB anzusehen.