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Entscheidung 2 Ob 16/21y×

Entscheidung 2 Ob 16/21y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022560 Rechtssatz 10.09.1958Zivilrecht
So wie die Behauptungslast und Beweislast für ein Verschulden des Beklagten den Kläger trifft, so trifft den Beklagten die Behauptungslast und Beweislast für ein allfälliges Mitverschulden des Klägers. Hat der Beklagte keinen Mitverschuldenseinwand erhoben, …
RS0030011 Rechtssatz 21.09.1978Zivilrecht
Halter eines Weges ist derjenige, der die Kosten für die Errichtung und Erhaltung des Weges trägt sowie die Verfügungsmacht hat, die entsprechenden Maßnahmen zu setzen (Reichsbrückeneinsturz).
RS0030171 Rechtssatz 23.03.1983Zivilrecht
Unter grober Fahrlässigkeit im Sinne des § 1319a ABGB ist eine auffallende Sorglosigkeit zu verstehen, bei der die gebotene Sorgfalt nach den Umständen des Falles in ungewöhnlicher Weise verletzt wird und der Eintritt des Schadens nicht nur als möglich, son …
RS0030307 Rechtssatz 29.09.1987Zivilrecht
Die bei einem Klettersteig oder Kletterweg angebrachten Versicherungen - wie etwa Drahtseile - gehören als dem "Verkehr dienende Anlagen" zum Weg.
RS0030320 Rechtssatz 29.09.1987Zivilrecht
Wird ein alpiner Weg eröffnet und ua mit Seilsicherungen versehen, so wird - sofern nicht später ein entsprechendes Warnschild angebracht oder eine Sperre verfügt wird - das Vertrauen erzeugt, daß dieser Weg mehr Sicherheit biete als das freie Gelände im Öd …
RS0030333 Rechtssatz 29.09.1987Zivilrecht
Alle angelegten Wanderwege, alpinen Steige und versicherte Klettersteige sind Wege im Sinne des § 1319 a ABGB.