Rechtstracker.at
Entscheidung 2 Ob 18/21t×

Entscheidung 2 Ob 18/21t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0074333 Rechtssatz 04.12.1980Zivilrecht
Beide Vorschriftszeichen "Vorrang geben" und "Halt" zeigen an, dass gemäß § 19 Abs 4 StVO Vorrang zu geben ist. Danach haben - abgesehen von dem durch eine Zusatztafel angegebenen besonderen Verlauf der bevorrangten Straße - sowohl die von rechts als auch v …
RS0074364 Rechtssatz 19.02.1976Zivilrecht
Das Anhaltegebot des § 19 Abs 4 letzter Satz bzw § 52 Z 11 StVO ist absoluter Art und besteht unabhängig davon, ob ein anderer Verkehrsteilnehmer vorhanden ist, dem allenfalls Vorrang zu geben wäre.
RS0074388 Rechtssatz 21.05.1987Zivilrecht
Bei Fahrzeugen, die nicht von einer bevorrangten Straße kommend in eine Kreuzung einfahren (im vorliegenden Fall fuhren die beiden unfallbeteiligten Fahrzeuge aus durch Vorrangzeichen "Vorrang geben" abgewerteten Straßenzügen in die Kreuzung ein) gilt unter …
RS0132048 Rechtssatz 22.03.2018Zivilrecht
Das Mitverschulden kann auch aus der Verletzung eines Schutzgesetzes resultieren. In diesem Fall ist danach zu fragen, ob die übertretene Norm ein Schadensereignis wie das eingetretene verhindern wollte, ob also ein „Mitverschuldenszusammenhang“ besteht (so …
RS0133678 Rechtssatz 26.05.2021Zivilrecht
Bei Anbringung einer Zusatztafel, die einen besonderen Verlauf einer Straße mit Vorrang darstellt (§ 54 Abs 5 lit e StVO), wahren beide Vorrangzeichen den Vorrang der Fahrzeuge auf dem dargestellten Straßenzug, während sonst der Rechtsvorrang gilt (§ 19 Abs …
RS0133679 Rechtssatz 26.05.2021Zivilrecht
Die Zusatztafel, die einen besonderen Verlauf einer Straße mit Vorrang darstellt (§ 54 Abs 5 lit e StVO), beschränkt den Schutzzweck des Vorrangzeichens auf die Benützer der Straße mit Vorrang.