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Entscheidung 2 Ob 181/19k×

Entscheidung 2 Ob 181/19k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0017954 Rechtssatz 13.04.1983Zivilrecht
Der übereinstimmend erklärte Parteiwille entscheidet, was die Streitteile als Gegenstand der Streitbereinigung angenommen haben.
RS0031031 Rechtssatz 22.12.1954Zivilrecht
Ein Abfindungsvergleich über Schmerzengeld erstreckt sich im Zweifel nur auf schon bekannte oder doch vorhersehbare Unfallsfolgen.
RS0031056 Rechtssatz 20.10.1954Zivilrecht
Späteres neuerliches Schmerzengeld kann dann gewährt werden, wenn es sich um die Vergütung von Schmerzen handelt, die sich nicht als Fortsetzung der früheren darstellen, sondern die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge nicht zu erwarten waren.
RS0031224 Rechtssatz 20.04.1972Zivilrecht
Ein sofortiges Anerkenntnis einer (wegen Lebensgefahr des Verletzten) erhobenen vorläufigen Schmerzengeldforderung durch den Schädiger hindert nicht die Geltendmachung einer Abgeltung für später auftretende Schmerzen und Dauerfolgen.
RS0031307 Rechtssatz 17.03.1976Zivilrecht
Das Schmerzengeld soll grundsätzlich eine einmalige Abfindung für Ungemach sein, das der Verletzte voraussichtlich zu erdulden hat. Es soll den gesamten Komplex der Schmerzempfindungen, auch so weit es für die Zukunft beurteilt werden kann, erfassen.
RS0032429 Rechtssatz 24.10.1962Zivilrecht
Zur Bereinigungswirkung des Vergleiches.
RS0032453 Rechtssatz 04.12.1957Zivilrecht
Der allgemeine Vergleich erstreckt sich auch auf Fälle, an die die Parteien nicht gedacht haben, aber nicht auf solche, an die sie nicht denken konnten.
RS0115721 Rechtssatz 18.10.2001Zivilrecht
Sind die Voraussetzungen für eine Teilbemessung (Teileinklagung) des Schmerzengeldes gegeben, weil das Gesamtbild der psychischen und physischen Beeinträchtigungen noch nicht vorhersehbar ist, dann ist es nicht sachgerecht, eine "Teil-Globalbemessung" auch …
RS0132111 Rechtssatz 22.03.2018Zivilrecht
Bei der Ermittlung des Ergänzungsanspruchs auf Schmerzengeld infolge des nachträglichen Eintritts von ex ante unvorhersehbaren Unfallfolgen sind die durch einen Vergleich im Sinne einer Globalbemessung bereits abgefundenen Schmerzen nicht mehr zu berücksich …