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Entscheidung 2 Ob 20/12y×

Entscheidung 2 Ob 20/12y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0012238 Rechtssatz 27.09.1950Zivilrecht
Zur Auslegung einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Kodizill).
RS0012243 Rechtssatz 15.09.1966Zivilrecht
Eine letztwillige Verfügung, die ihrem Inhalt nach die Auslegung als Testament zulässt, ist ungeachtet der Möglichkeit auch gegenteiliger Auslegung so lange als Testament zu behandeln, bis bewiesen wird, dass der Erblasser bei Errichtung der letztwilligen V …
RS0012340 Rechtssatz 08.11.1978Zivilrecht
Die letztwillige Erklärung stellt nicht die einzige Quelle der Auslegung dar, es sind auch außerhalb dieser Anordnung liegende Umstände aller Art, sonstige mündliche oder schriftliche Äußerungen sowie ausdrückliche oder konkludente Erklärungen des Erblasser …
RS0012342 Rechtssatz 24.06.1975Zivilrecht
Die durch den Inhalt der letztwilligen Verfügung zum Ausdruck gebrachte Absicht ist nach dem wahren Willen des Erklärenden zu beurteilen. Da bei letztwilligen Verfügungen nach Möglichkeit dem subjektiven Willen des Erklärenden entsprochen werden muss, kann …
RS0012367 Rechtssatz 07.07.1977Zivilrecht
Die Auslegung der letztwilligen Erklärung findet ihre Grenze darin, dass einerseits eine noch so deutlich erwiesene Absicht des Erblassers unbeachtlich ist, wenn sie durch den Wortlaut der letztwilligen Verfügung nicht gedeckt wird, andererseits aber der Wo …
RS0012372 Rechtssatz 18.07.1952Zivilrecht
Bei der Auslegung eines Testamentes sind sowohl mündliche Äußerungen als auch im Testament nicht bezogene Schriftstücke zu beachten. Die Auslegung muss im Testament irgendeinen, wenn auch noch so geringen Anhaltspunkt finden und darf nicht völlig dem unzwei …
RS0042555 Rechtssatz 28.03.1995Zivilrecht
Wie eine Erklärung im Einzelfall aufzufassen ist, ob eine Offerte inhaltlich ausreichend bestimmt ist und insbesondere, ob in ihr ein endgültiger Bindungswille des Antragstellers zum Ausdruck kommt, ist jeweils nur nach den besonderen Umständen des Einzelfa …
RS0042896 Rechtssatz 13.11.1984Zivilrecht
Auf die angeblich unrichtige Auslegung eines Testamentes kann - wenn die Verletzung der Testamentsauslegungsgrundsätze nicht dargetan wird - mangels Vorliegens einer in dieser Beziehung erheblichen Rechtsfrage im Rahmen der außerordentlichen Revision nicht …
RS0120357 Rechtssatz 04.11.2005Zivilrecht
Das Rekursgericht muss selbst bei Vorliegen eines (ausdrücklichen) Antrags einer Partei auf Durchführung einer mündlichen Rekursverhandlung diese nicht zwingend vornehmen; auch in diesem Fall fällt die Beurteilung der Notwendigkeit einer solchen mündlichen …