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Entscheidung 2 Ob 219/10k×

Entscheidung 2 Ob 219/10k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022681 Rechtssatz 25.06.1981Zivilrecht
Das Mitverschulden im Sinne des § 1304 ABGB setzt kein Verschulden im technischen Sinne voraus. Auch Rechtswidrigkeit des Verhaltens ist nicht erforderlich. Es genügt vielmehr eine Sorglosigkeit gegenüber den eigenen Gütern, worunter auch die Gesundheit fällt.
RS0023573 Rechtssatz 25.10.1978Zivilrecht
Es stellt einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht dar, wenn der Geschädigte Handlungen unterlassen hat, die geeignet gewesen wären, den Schaden abzuwehren oder zu verringern, die - objektiv beurteilt - von einem verständigen Durchschnittsmenschen g …
RS0026892 Rechtssatz 19.09.1957Zivilrecht
Die Hinterbliebenen müssen sich bei ihrer Anspruchserhebung ein Mitverschulden des Getöteten anrechnen lassen; hier gilt auch nicht der Satz, dass ein deliktisches Verschulden des Vaters und gesetzlichen Vertreters die Ansprüche seiner Kinder nicht zu schmä …
RS0026909 Rechtssatz 23.05.1985Zivilrecht
Sind Maßnahmen der Schadensminderung objektiv zumutbar, wofür den Schädiger die Behauptungslast und Beweislast trifft, so hat der deliktsfähige Geschädigte zu beweisen, dass ihm subjektiv die Maßnahme unzumutbar war oder ist.
RS0026982 Rechtssatz 17.06.1971Zivilrecht
Eine Operation ist zumutbar, wenn sie einfach und gefahrlos ist und ohne nennenswerte Schmerzen sichere Aussicht auf Erfolg bietet.
RS0027043 Rechtssatz 25.11.1959Zivilrecht
Aus dieser Gesetzesstelle ergibt sich die Verpflichtung des Geschädigten, den Schaden möglichst gering zu halten.
RS0027341 Rechtssatz 12.09.1951Zivilrecht
Bei Mitverschulden des Getöteten unterliegt der Ersatzanspruch der Hinterbliebenen der Schadensteilung. Schadensteilung ist auch dann vorzunehmen, wenn der Angriff durch den Verletzten provoziert oder durch sein vorsätzliches Verhalten ausgelöst wurde; dies …
RS0027787 Rechtssatz 25.06.1970Zivilrecht
Was dem Geschädigten im Rahmen der Schadensminderungspflicht zumutbar ist, bestimmt sich nach den Interessen beider Teile und den Grundsätzen des redlichen Verkehrs. Es kommt daher wesentlich auf die Umstände des Einzelfalles an.
RS0086170 Rechtssatz 03.09.1986Zivilrecht
Die Zuerkennung der aus den familienrechtlichen Beziehungen erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten für Kinder, die nicht der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas angehören, an einen Elternteil, der die Kinder im Sinne dieser Religionsgemein …
RS0109225 Rechtssatz 18.12.1997Zivilrecht
Die Unterlassung der Schadensminderung kann dem Geschädigten dann vorgeworfen werden, wenn die von ihm unterlassene - zumutbare - Handlung geeignet gewesen wäre, den Schaden zu verringern.
RS0115189 Rechtssatz 16.05.2001Zivilrecht
Der erkennende Senat gelangt somit zum Ergebnis, dass ein Ersatz des Seelenschmerzes über den Verlust naher Angehöriger, der zu keiner eigenen Gesundheitsschädigung im Sinne des § 1325 ABGB geführt hat, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Schädig …
RS0116865 Rechtssatz 29.08.2002Zivilrecht
Nach der neueren Rechtsprechung gebührt nahen Angehörigen eines Getöteten für den ihnen verursachten "Schockschaden" mit Krankheitswert ebenfalls Schmerzengeld, weil diese "Dritten" durch das Erleiden eines Nervenschadens in ihrem absolut geschützten Recht …
RS0127146 Rechtssatz 22.06.2011Zivilrecht
Derjenige, der eine für ihn objektiv ungünstige, gegen die Obliegenheit zur Schadensminderung verstoßende Gewissensentscheidung trifft, hat die aus der objektiven Ungünstigkeit der Entscheidung folgenden Nachteile selbst zu tragen.