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Entscheidung 2 Ob 231/22t×

Entscheidung 2 Ob 231/22t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022393 Rechtssatz 01.06.1967Strafrecht
1. Eine Schreckreaktion ist insbesondere dann entschuldbar, wenn das ihr zugrunde liegende Ereignis plötzlich und völlig überraschend in einer derart bedrohlichen Nähe eingetreten ist, dass es ein überstürztes Handeln erfordert. 2. Auch ein bloß auf Ungesch …
RS0023292 Rechtssatz 11.10.1973Zivilrecht
Wird ein Verkehrsteilnehmer bei einer plötzlich auftretenden Gefahr zu schnellem Handeln gezwungen und trifft er unter dem Eindruck dieser Gefahr eine - rückschauend betrachtet - unrichtige Maßnahme, dann kann ihm dies nicht als Mitverschulden angerechnet w …
RS0027217 Rechtssatz 24.10.1974Zivilrecht
Von einer entschuldbaren Fehlreaktion kann nur dann gesprochen werden, wenn der Fahrzeuglenker ohne sein Verschulden von dem bedrohlichen Ereignis überrascht worden ist (ZVR 1967/251).
RS0073503 Rechtssatz 19.05.1971Strafrecht
Von einem entgegenkommenden Fahrzeug ist, selbst wenn es zunächst aus irgendeinem Grund nicht die ihm zukommende Fahrbahnhälfte benützt, die Rückkehr auf seine rechte Fahrbahnhälfte zu erwarten, es wäre denn, daß sich aus besonderen Gründen das Gegenteil er …
RS0073536 Rechtssatz 08.02.1962Strafrecht
Ein Ausweichen nach links ist selbst dann unzulässig, wenn ein Fahrzeug auf seiner linken Fahrbahnhälfte entgegenkommt. Ein Abweichen von dieser Regel ist nur dann entschuldbar, wenn der Ausweichende von dem plötzlich in bedrohlicher Weise in seiner Fahrlin …
RS0073624 Rechtssatz 10.10.1961Strafrecht
Ein Ausweichversuch nach links, vor allem unter Benützung der linken Fahrbahnhälfte, darf nur im äußersten Notfall und nur dann unternommen werden, wenn eine andere Möglichkeit, eine Kollision zu vermeiden, nicht gegeben ist, und wenn aus triftigen Gründen …
RS0112234 Rechtssatz 01.07.1999Zivilrecht
Wird ein Schadenersatzanspruch auf die Verletzung eines Schutzgesetzes gestützt, dann hat der Geschädigte den Schadenseintritt und die Verletzung des Schutzgesetzes als solche zu beweisen. Für Letzteres reicht der Nachweis aus, dass die Schutznorm objektiv …