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Entscheidung 2 Ob 28/12z×

Entscheidung 2 Ob 28/12z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0074478 Rechtssatz 18.04.1969Zivilrecht; Strafrecht
Bei Beurteilung der Frage, ob eine Verkehrsfläche zu denjenigen gehöre, auf denen der Vorrang des fließenden Verkehrs zu beachten sei, ist auf den Grundgedanken des § 19 Abs 6 StVO Bedacht zu nehmen, dass entsprechend den Erfordernissen des Verkehrs der fli …
RS0074490 Rechtssatz 26.02.1975Zivilrecht
Die Beurteilung, ob eine Verkehrsfläche den in § 19 Abs 6 StVO angeführten Verkehrsflächen gleichzuhalten ist, hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen (vgl ZVR 1974/4). Bei der Lösung dieser Frage kommt es daher nicht auf die jeweilige subjektive Betracht …
RS0074506 Rechtssatz 01.10.1970Zivilrecht
Bei Beurteilung der Frage, ob eine Verkehrsfläche nach § 19 Abs 6 StVO benachrangt ist, kommt es auf die konkreten Umstände an.
RS0074521 Rechtssatz 30.11.1972Zivilrecht
Die Beurteilung der Frage, ob eine Fläche unter § 19 Abs 6 StVO fällt, ist nach objektiven Kriterien vorzunehmen.
RS0074522 Rechtssatz 14.11.1968Zivilrecht
Die Regelung des § 19 Abs 6 StVO ist nur eine Ausnahme von der Grundregel des Rechtsvorranges, so dass Zweifel im Einzelfall zu Lasten desjenigen zu werten sind, der den Rechtsvorrang des anderen Verkehrsteilnehmers bestreitet.
RS0074560 Rechtssatz 02.03.1974Zivilrecht; Strafrecht
Die Aufzählung der Fahrzeuge, die sich im Sinne des § 19 Abs 6 StVO im Nachrang befinden, ist keine taxative.
RS0074597 Rechtssatz 23.11.1972Zivilrecht
Für die Lösung der Frage, ob eine Fläche als Feldweg im Sinne des § 19 Abs 6 StVO anzusehen ist, dürfen nur solche Kriterien herangezogen werden, die für die Benützer der betreffenden Fläche und die Benützer der Straße, in die sie einmündet, während ihrer F …
RS0074625 Rechtssatz 07.07.1987Zivilrecht
Bei der Beurteilung, ob eine Verkehrsfläche im Sinne des § 19 Abs 6 StVO einmündet, ist auf die Beschaffenheit der zu beurteilenden Verkehrsfläche in ihrer Gesamtheit abzustellen. Würde den Verhältnissen im Einmündungsbereich, also Kreuzungsbereich allein s …