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Entscheidung 2 Ob 37/24s×

Entscheidung 2 Ob 37/24s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008775 Rechtssatz 11.09.1973Zivilrecht
Der Schutzzweck der Norm ergibt sich aus ihrem Inhalt. Das Gericht hat das anzuwendende Schutzgesetz teleologisch zu interpretieren, um herauszufinden, ob die jeweilige Vorschrift, die übertreten wurde, den in einem konkreten Fall eingetretenen Schaden verh …
RS0073924 Rechtssatz 20.10.1966Strafrecht
Unter "links einordnen" im Sinne des § 15 Abs 2 lit a StVO ist nicht nur ein Wechsel auf den der Fahrbahnmitte zunächst gelegenen Fahrstreifen (§ 12 Abs 1 StVO) zu verstehen, auch bei Vorhandensein nur eines Fahrstreifens hat derjenige, der links abzubiegen …
RS0079255 Rechtssatz 14.03.1963Zivilrecht
Hat der Lenker eines Fahrzeuges seine Absicht, nach links abzubiegen rechtzeitig angezeigt (§ 11 Abs 2) und sich davon überzeugt, dass niemand zum Überholen angesetzt hat (§ 12 Abs 1), dann ist er nicht verpflichtet, unmittelbar vor dem Abbiegen nach links …
RS0125787 Rechtssatz 28.01.2010Zivilrecht
Hinsichtlich der Verpflichtung, sich vor einem Einbiegen nach links davon zu überzeugen, dass niemand zum Überholen angesetzt hat, macht es keinen Unterschied, ob für diesen Bereich ein Überholverbot besteht oder nicht.
RS0132048 Rechtssatz 22.03.2018Zivilrecht
Das Mitverschulden kann auch aus der Verletzung eines Schutzgesetzes resultieren. In diesem Fall ist danach zu fragen, ob die übertretene Norm ein Schadensereignis wie das eingetretene verhindern wollte, ob also ein „Mitverschuldenszusammenhang“ besteht (so …
RS0134779 Rechtssatz 23.04.2024Zivilrecht
Das Überholverbot des § 16 Abs 2 lit a StVO dient nicht dem Schutz des vorschriftswidrig Linksabbiegenden.