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Entscheidung 2 Ob 40/10m×

Entscheidung 2 Ob 40/10m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022789 Rechtssatz 24.03.1983Zivilrecht
Erbringt ein Dritter auf Grund familienrechtlicher Verpflichtungen Leistungen an oder für den Geschädigten, um dessen unfallbedingt vermehrte Bedürfnisse zu befriedigen, dann geschieht dies nicht zu dem Zweck, den Schädiger zu entlasten. Solche Leistungen w …
RS0031291 Rechtssatz 13.04.1962Zivilrecht
Der Begriff "Entgangenes" in § 1327 ABGB umfasst auch "künftig Entgehendes". "Entgang" ist alles, was die Hinterbliebenen erhielten, wenn der zur Unterhaltsleistung aus dem Gesetz Verpflichtete nicht getötet worden wäre.
RS0031598 Rechtssatz 17.05.1978Zivilrecht
Maßgebend für den Ersatzanspruch der Kinder nach § 1327 ABGB ist, in welchem Umfange ihnen durch den Tod ihrer Mutter Pflegeleistungen und Unterhaltsleistungen entgangen sind.
RS0031723 Rechtssatz 30.01.1969Zivilrecht
Anteilsmäßige Berechnung der fixen Haushaltskosten.
RS0031808 Rechtssatz 24.03.1976Zivilrecht
Fixkosten sind alle Kosten der Haushaltsführung, die durch den Wegfall des Verstorbenen in ihrer Höhe sich nicht wesentlich ändern und Unterhaltscharakter haben.
RS0031835 Rechtssatz 28.11.1956Zivilrecht
Auch die künftige Entwicklung der Einkommensverhältnisse des getöteten Unterhaltspflichtigen ist mitzuberücksichtigen. Es gilt in diesen Fällen, eine Prognose für die Zukunft zu treffen, die sich allerdings niemals mit unbedingter Sicherheit absehen lässt; …
RS0042828 Rechtssatz 04.10.1994Zivilrecht
Ob im Hinblick auf den Inhalt der Prozessbehauptungen eine bestimmte Tatsache als vorgebracht anzusehen ist, ist jedoch eine Frage des Einzelfalls, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung keine erhebliche Bedeutung zukommt …