Rechtstracker.at
Entscheidung 2 Ob 56/15x×

Entscheidung 2 Ob 56/15x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung