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Entscheidung 2 Ob 65/17y×

Entscheidung 2 Ob 65/17y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

2Ob65/17y

Entscheidungsdatum

28.03.2017

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Veith und Dr. Musger, die Hofrätin Dr. E. Solé und den Hofrat Dr. Nowotny als weitere Richter in Sachwalterschaftssache der R***** B*****, vertreten durch Mag. Stephan Andreas Binder, Rechtsanwalt in St. Georgen, als Verfahrenshelfer, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Betroffenen gegen den Beschluss des Landesgerichts Wels als Rekursgericht vom 7. September 2016, GZ 21 R 235/16g-99, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des Paragraph 62, Absatz eins, AußStrG zurückgewiesen.

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

Nach den Feststellungen der Vorinstanzen hat sich trotz der Beendigung des Insolvenzverfahrens nichts am Zustand der Betroffenen und an der Notwendigkeit, sie im Verkehr mit Gerichten und Behörden sowie bei der Einkommens- und Vermögensverwaltung und dem Abschluss von Rechtsgeschäften zu unterstützen, geändert. Dies führt zur Zurückweisung des auf Beendigung der Sachwalterschaft gerichteten Revisionsrekurses. Angesichts des nach diesen Entscheidungen erstatteten Berichts des Sachwalters, aus dem sich die Fähigkeit der Betroffenen zum selbständigen Führen ihres Kleinunternehmens zu ergeben scheint, und der inzwischen aufgrund des Verfahrenshilfeverfahrens vergangenen Zeit wird das Erstgericht allerdings von Amts wegen zu prüfen haben, ob nunmehr nicht (zumindest) eine Einschränkung der Sachwalterschaft auf den erstgenannten Aufgabenkreis in Betracht kommen könnte.

Textnummer

E118052

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:0020OB00065.17Y.0328.000

Im RIS seit

26.05.2017

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2017

Dokumentnummer

JJT_20170328_OGH0002_0020OB00065_17Y0000_000