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Entscheidung 2 Ob 79/13a×

Entscheidung 2 Ob 79/13a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014699 Rechtssatz 24.09.1958Zivilrecht
Im Sinn des § 867 ABGB kommt es bei der Frage der Gültigkeit eines von einer Gemeinde abgeschlossenen Vertrages entscheidend auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung an. Auch einer Gemeinde gegenüber kann man sich auf das Prinzip des Vertrauens auf den äuße …
RS0014717 Rechtssatz 16.12.1981Zivilrecht
Die in Organisationsvorschriften von juristischen Personen öffentlichen Rechts (hier: Verein) enthaltenen Handlungsbeschränkungen der zur Vertretung berufenen Organe sind auch im Außenverhältnis wirksam, derartige Beschränkungen sollen nicht zuletzt auch di …
RS0036880 Rechtssatz 10.03.1931Zivilrecht
Bindung an rechtskräftige verwaltungsbehördliche Entscheidungen.
RS0036948 Rechtssatz 05.12.1951Zivilrecht
Nur das was die Verwaltungsbehörde verfügt hat, ist für das Gericht verbindlich, nicht aber die Begründung eines Verwaltungsbescheides.
RS0036981 Rechtssatz 17.05.1978Zivilrecht
Gerichte sind an rechtskräftige Bescheide der Verwaltungsbehörden gebunden, und zwar selbst dann, wenn diese Verfügungen unvollständig oder fehlerhaft sein sollten; eine inhaltliche Überprüfung eines Verwaltungsbescheides durch das Gericht hat nicht stattzu …
RS0037015 Rechtssatz 13.04.1994Zivilrecht
Die Bindung an die Bescheide der Verwaltungsbehörde umfasst nicht die auf einen bestimmten Sachverhalt gestützte Beurteilung der Rechtsfrage. Hier: Die Frage, ob die Behebung von Baugebrechen unwirtschaftlich ist, haben die Gerichte selbständig zu beurteilen.
RS0037051 Rechtssatz 13.01.1995Zivilrecht
Bindend für das Gericht ist nur der Spruch über den Bescheidgegenstand.
RS0043903 Rechtssatz 25.10.1973Zivilrecht
Aus Anlass eines Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichtes hat der OGH nicht nur die aufgeworfene Rechtsfrage, sondern die rechtliche Beurteilung durch das Berufungsgericht in jeder Richtung zu überprüfen. Dass hiebei praktisch gegen d …
RS0043939 Rechtssatz 30.11.1949Zivilrecht
Im Rekursverfahren gegen einen Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichtes gilt der Grundsatz der Unzulässigkeit der reformatio in peius nicht.
RS0112634 Rechtssatz 27.10.1999Zivilrecht
Ein "fingierter (stillschweigender)" Behördenakt kann nicht Bescheidcharakter haben. Demgemäß kann auch ein konstitutiver Bescheid nicht mit einem normativen Inhalt angereichert sein, der nicht aus der Bescheidbeurkundung selbst abzulesen ist, sondern nur a …