Entscheidung 3 Ob 111/23d
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Dokumenttyp
Entscheidungstext
Fachgebiet
Exekutionsrecht
Entscheidungsdatum
05.12.2023
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Höllwerth als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Brenn, die Hofrätinnen Dr. Weixelbraun-Mohr und Dr. Kodek und den Hofrat Dr. Stefula als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei C* S.a.r.l., *, vertreten durch Dorda Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die verpflichtete Partei B* GmbH, *, vertreten durch Hopmeier Wagner Kirnbauer Rechtsanwälte OG in Wien, wegen 7.376.340,94 EUR sA, über den Revisionsrekurs des Verwalters Dr. K*, Rechtsanwalt, *, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 9. März 2023, GZ 47 R 318/22w, 319/22t-171, womit der Beschluss des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 29. November 2022, GZ 63 E 3912/22z-89, infolge Rekurses der verpflichteten Partei abgeändert und der Rekurs des Exekutionsverwalters gegen diesen Beschluss zurückgewiesen wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Zurückziehung des Revisionsrekurses wird zur Kenntnis genommen.
Der Akt wird dem Erstgericht zurückgestellt.
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
[1] Der Exekutions-(Verwalter) hat sein Rechtsmittel – wie dem Obersten Gerichtshof erst jetzt bekannt wurde – mit Schriftsatz vom 10. August 2023 zurückgezogen. Die Zurückziehung ist in Analogie zu §§ 84, 513 ZPO zulässig und mit deklarativer Wirkung zur Kenntnis zu nehmen (RS0110466 [T5, T6]). [1] Der Exekutions-(Verwalter) hat sein Rechtsmittel – wie dem Obersten Gerichtshof erst jetzt bekannt wurde – mit Schriftsatz vom 10. August 2023 zurückgezogen. Die Zurückziehung ist in Analogie zu Paragraphen 84, 513, ZPO zulässig und mit deklarativer Wirkung zur Kenntnis zu nehmen (RS0110466 [T5, T6]).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:0030OB00111.23D.1205.000
Zuletzt aktualisiert am
02.01.2024
Dokumentnummer
JJT_20231205_OGH0002_0030OB00111_23D0000_000