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Entscheidung 3 Ob 135/18a×

Entscheidung 3 Ob 135/18a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006526 Rechtssatz 28.09.1989Zivilrecht
Ist die vom Kindesvater bekämpfte Besuchsrechtsregelung einerseits deswegen überholt, weil sie an den Kindergartenbesuch des Kindes anknüpft (wogegen dieses nunmehr bereits - an einem anderen Ort - die Schule besucht), andererseits deswegen, weil in der Zwi …
RS0007210 Rechtssatz 11.03.1980Zivilrecht
Werden Anträge auf Neuregelung des Besuchsrechtes wegen geänderter Verhältnisse und Gefährdung des Wohles des Kindes gestellt, dürfen Maßnahmen zur Erzwingung des bisher angeordneten Besuchsrechtes vor einer neuerlichen Entscheidung über das Besuchsrecht ni …
RS0047934 Rechtssatz 04.10.1973Zivilrecht
Das Besuchsrecht ist ein Recht des Elternteiles. Wie weit er davon Gebrauch macht, bleibt ihm überlassen, und er kann nicht gewissermaßen Ersatz für nicht ausgeübte Rechte (hier Nachholung versäumter Besuchszeiten) begehren.
RS0047991 Rechtssatz 27.08.1992Zivilrecht
Dem Zweck der Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen dem Kind und dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil kann insbesondere dann, wenn die Aufrechterhaltung des erforderlichen persönlichen Kontaktes wegen besonderer Umstände (etwa große räumliche Entf …
RS0097114 Rechtssatz 25.04.1996Zivilrecht
Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, inwieweit einem Elternteil unter Bedachtnahme auf Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände das Besuchsrecht eingeräumt werden soll, ist grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalles abhä …