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Entscheidung 3 Ob 136/14t×

Entscheidung 3 Ob 136/14t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0004558 Rechtssatz 30.04.1958Zivilrecht
Urteile, die Grundlage einer Eigentumseinverleibung bilden sollen, brauchen den Rechtsgrund für die Eigentumsübertragung nicht anzuführen.
RS0004572 Rechtssatz 30.04.1958Zivilrecht
Auf Grund rechtskräftiger Urteile kann Exekution gemäß § 350 EO geführt werden und können Einverleibungen gemäß § 33 Abs 1 lit d GBG 1955 stattfinden, ohne dass der Rechtsgrund der Leistung aus ihnen ersichtlich ist (Bartsch GBG 7.Aufl S 124, 125).
RS0010748 Rechtssatz 13.09.1950Zivilrecht
Über die Unwirksamkeit eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes kann nicht im Grundbuchsverfahren, sondern nur im Prozeßweg entschieden werden ( SZ 20/115 ).
RS0010782 Rechtssatz 02.03.1976Zivilrecht
Kraft Gesetzes eintretenden Eigentumserwerb hindert ein vertragliches Veräußerungsverbot und Belastungsverbot nicht.
RS0011977 Rechtssatz 06.03.1957Zivilrecht
Ein vertragliches Veräußerungsverbot und Belastungsverbot hindert nicht die exekutive Einverleibung einer ersessenen Servitut.
RS0022851 Rechtssatz 14.07.1993Zivilrecht
Seit der WGN 1989 sind die Vorschriften des § 78 EO und des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO teleologisch dahin zu reduzieren, dass sie auf Grund ihres nunmehr überschießend gewordenen Wortlautes auf Exekutionsführungen nach § 350 EO nicht mehr anzuwenden sind. Die dadu …
RS0037962 Rechtssatz 13.04.1983Zivilrecht
In Vorarlberg ist die grundbücherliche Eintragung von als Felddienstbarkeiten sich darstellenden Wegeservituten, Wasserleitungsservituten und Holzriesenservituten unzulässig.
RS0122492 Rechtssatz 16.08.2007Zivilrecht
Bei der Exekution nach § 350 EO werden bücherliche Rechte an Liegenschaften begründet, weswegen grundsätzlich die Voraussetzungen der bücherliche Eintragungen regelnden grundbuchsrechtlichen Vorschriften von Amts wegen zu beachten sind.
RS0126965 Rechtssatz 08.06.2011Zivilrecht
Auch im Exekutionsverfahren nach § 350 EO finden die für bücherliche Eintragungen maßgeblichen Bestimmungen des GBG Anwendung. Aufgrund eines zwar vollstreckbaren, aber noch nicht rechtskräftigen Urteils kann nur die Vormerkung (als minus), nicht aber die E …