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Entscheidung 3 Ob 157/10z×

Entscheidung 3 Ob 157/10z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0001667 Rechtssatz 03.04.1958Zivilrecht
Keine Aufschiebung einer bereits beendeten Räumungsexekution.
RS0001767 Rechtssatz 14.07.1954Zivilrecht
Die Gefahr eines schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles muss die betreibende Partei behaupten, nötigenfalls auch bescheinigen (Räumungsexekution).
RS0002495 Rechtssatz 28.08.1973Zivilrecht
Das für die Zulässigkeit des Rechtsmittels im Zeitpunkt der Rechtsmittelentscheidung erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn der Entscheidung nur mehr theoretisch-abstrakte Bedeutung zukäme, da es nicht Aufgabe der Rechtsmittelinstanzen ist, über bl …
RS0036102 Rechtssatz 07.07.1992Zivilrecht
§ 50 Abs 2 ZPO ist schon seinem Wortlaut nach, aber auch nach dem mit seiner Einfügung vom Justizausschuss des Nationalrates verfolgten Zweck auf den Zuspruch der Rechtsmittelkosten beschränkt, wenn ein ursprünglich berechtigtes Rechtsmittel nachträglich ma …
RS0041770 Rechtssatz 08.01.1963Zivilrecht
Die Beschwer muss zur Zeit der Einlegung des Rechtsmittels gegeben sein und zur Zeit der Entscheidung über das Rechtsmittel noch fortbestehen; andernfalls ist das Rechtsmittel als unzulässig zurückzuweisen (unter ausdrücklicher Ablehnung von 2 Ob 12/62, JBl …
RS0116198 Rechtssatz 30.01.2002Zivilrecht
Der Rekurs (und auch der Revisionsrekurs) ist im Verfahren nach der EO - sieht man von den Ausnahmen nach § 84 Abs 1 und § 402 Abs 1 EO ab - stets einseitig.
RS0118686 Rechtssatz 25.02.2004Zivilrecht
Unter Bedachtnahme auf die E des EGMR vom 6. Februar 2001 Beer gegen Österreich und die darauf gestützte Rechtsfortbildung durch Analogie im österreichischen Verfahrensrecht bleibt das Exekutionsbewilligungsverfahren - so auch bei der Exekution nach § 355 E …