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Entscheidung 3 Ob 217/16g×

Entscheidung 3 Ob 217/16g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0002860 Rechtssatz 17.01.1936Zivilrecht
Die von einem Handelsgärtner in Töpfen und anderen Behältnissen gezogenen Pflanzen sind kein Zubehör der Liegenschaft. Die in Grund und Boden verwurzelten Pflanzen sind als Zuwachs ein Bestandteil der Liegenschaft.
RS0009928 Rechtssatz 27.06.1956Zivilrecht
Dem Bestandnehmer muss das Wegnahmerecht auch bei Gegenständen zugestanden werden, die mit der Bestandsache in feste körperliche Verbindung gebracht wurden, also auch bei unselbständigen Bestandteilen. Entfernung einer eingemauerten Gasleitung durch den Mie …
RS0012758 Rechtssatz 28.11.1933Zivilrecht
Die in einer Baumschule auf Pachtgrund eingesetzten Pflanzen werden nicht Eigentum des Grundeigentümers.
RS0039927 Rechtssatz 29.07.1982Zivilrecht
Bloßes unsubstantiiertes Bestreiten ist ausnahmsweise als Geständnis anzusehen, wenn die vom Gegner aufgestellte Behauptung offenbar leicht widerlegbar sein musste, dazu aber nie konkret Stellung genommen wird.
RS0040188 Rechtssatz 10.06.1985Zivilrecht
Wer behauptet, dass eine Ausnahme von einer allgemeinen Regel vorliegt, den trifft dafür die Beweislast.
RS0043853 Rechtssatz 18.04.1989Zivilrecht
Da § 519 Abs 2 ZPO idF ZVN 1983 bei Spruchreife die Entscheidungsbefugnis des Berufungsgerichtes über die Berufung an den OGH devolviert, liegt kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot vor, wenn dem Rekurs der Klägerin gegen den Aufhebungsbeschluss in …
RS0105727 Rechtssatz 05.09.1996Zivilrecht
Die vom Bestandnehmer eingebrachten Gegenstände, die körperlich selbständig bleiben oder jedenfalls ohne Substanzschädigung des Bestandobjektes lösbar sind, kann dieser bei der Räumung des Bestandobjektes mitnehmen (hier: vom Bestandnehmer gepflanzte Bäume …
RS0131338 Rechtssatz 29.03.2017Zivilrecht
Die von der hA vertretene Nichtanwendung des § 420 ABGB erfordert eine Vereinbarung zwischen den Eigentümern des Grundes und der Pflanze(n), nach deren Inhalt die Verbindung der Pflanze(n) mit dem Erdreich nicht dauerhaft erfolgen soll. Da es sich um eine A …