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Entscheidung 3 Ob 222/10h×

Entscheidung 3 Ob 222/10h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0002210 Rechtssatz 08.03.1977Zivilrecht
Der Masseverwalter ist bei einer Exekutionsführung eines absonderungsberechtigten Gläubigers auf Vermögensstücke der Konkursmasse während des anhängigen Konkursverfahrens der gesetzliche Vertreter des Gemeinschuldners und daher zur Ergreifung von Rechtsmitt …
RS0002321 Rechtssatz 22.02.1983Zivilrecht
Die Bestimmung des § 528 ZPO ist eine "allgemeine" Bestimmung der ZPO über das Rechtsmittel des Rekurses und gilt daher gemäß § 78 EO auch im Exekutionsverfahren. Auch wenn man aus § 65 EO ableiten könnte, dass die Frage, ob wider die im Exekutionsverfahren …
RS0003206 Rechtssatz 08.06.1983Zivilrecht
Ein Rekurs gegen den Beschluss, durch welchen der Zuschlag erteilt wird, kann, vereinfacht gesagt, nur in folgenden drei Fällen erhoben werden: 1. Der Rechtsmittelwerber war im Versteigerungstermin anwesend, gehört zu den Personen, welche gemäß § 182 Abs 1 …
RS0003253 Rechtssatz 10.03.1965Zivilrecht
Gemäß § 187 Abs 1 EO können unter den dort weiter angegebenen Voraussetzungen nur jene Personen den Zuschlagserteilungsbeschluss mit Rekurs anfechten, die im Versteigerungstermin anwesend und wegen Erhebung des Widerspruches zu befragen waren. Eine Ausnahme …
RS0044238 Rechtssatz 09.07.1991Zivilrecht
Der Gesetzgeber wollte mit der Neufassung des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO durch die WGN 1989 in Abkehr von der vor der WGN 1989 in Geltung gestandenen Bestimmung des § 528 Abs 1 Z 1 ZPO in der Fassung der ZVN 1983 zur Rechtslage vor der ZVN 1983 zurückkehren. Danac …