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Entscheidung 3 Ob 241/13g×

Entscheidung 3 Ob 241/13g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0007094 Rechtssatz 18.03.1975Zivilrecht
Den Parteien steht der Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss nicht nur dann zu, wenn sie die Aufhebung der erstgerichtlichen Entscheidung bekämpfen, sondern auch dann, wenn sie lediglich die dem Erstgericht erteilten Aufträge und Bindungen anfechten, obwohl …
RS0021733 Rechtssatz 30.08.1972Zivilrecht
Eine Lebensgemeinschaft ist ein jederzeit lösbares familienrechtsähnliches Verhältnis, das der Ehe nachgebildet, aber von geringerer Festigkeit ist; zu ihrem Wesen gehört neben der Wohnungsgemeinschaft in der Regel wiederkehrender Geschlechtsverkehr, wogege …
RS0035976 Rechtssatz 25.09.1984Zivilrecht
Kostenvorbehalt (nicht: Zuspruch von Kosten der Rekursbeantwortung) bei Erfolglosigkeit eines Rekurses nach § 519 Abs 1 Z 2, Abs 2 ZPO.
RS0041812 Rechtssatz 14.07.1954Zivilrecht
Die Vorschrift des § 468 Abs 2 ZPO bezieht sich nur auf jene Umstände und Beweise, die die angegebenen Berufungsgründe widerlegen sollen. Das neue Vorbringen muss sich daher auf die Berufungsgründe selbst beziehen, nicht aber auf die behaupteten Ansprüche u …
RS0043356 Rechtssatz 06.03.1974Zivilrecht
Mit der Rechtsrüge können tatsächliche Feststellungen nur insoweit angefochten werden, als sie auf Schlussfolgerungen beruhen, die mit den Gesetzen der Logik und der Erfahrung unvereinbar sind (RZ 1967,105).
RS0043503 Rechtssatz 24.05.1961Zivilrecht
Erfahrungssätze sind dann, wenn sie ein Weg sind, um erfahrungsgemäß auf das Vorgefallensein von Ereignissen zu schließen, den Rechtssätzen nicht gleichzuhalten und können daher in dritter Instanz nicht überprüft werden.
RS0043706 Rechtssatz 13.12.1973Zivilrecht
Rechenfehler bedeuten eine unrichtige rechtliche Beurteilung.
RS0047017 Rechtssatz 03.03.1954Zivilrecht
Lebensgemeinschaft setzt Wohnungsgemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft und in der Regel auch Geschlechtsverkehr voraus. Letzteres ist nicht unter allen Umständen erforderlich, insbesondere dann nicht, wenn die zusammenlebenden Personen schon über ein gew …
RS0047035 Rechtssatz 08.07.1981Zivilrecht
Zum Begriff der Wirtschaftsgemeinschaft gehört, dass die beiden Partner Freud und Leid miteinander teilen, einander Beistand und Dienste leisten und einander an den zur Bestreitung des Unterhaltes, der Zerstreuung und der Erholung dienenden gemeinsamen Güte …
RS0047064 Rechtssatz 01.07.1986Zivilrecht
Der Begriff der Lebensgemeinschaft beschränkt sich somit nicht auf die rein materielle Seite; es handelt sich um eine aus einer seelischen Gemeinschaft und dem Zusammengehörigkeitsgefühl heraus entstandene Bindung.
RS0047130 Rechtssatz 25.03.1938Zivilrecht
Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft setzt dauernden Geschlechtsverkehr und Wohnungsgemeinschaft voraus; Wirtschaftsgemeinschaft allein genügt nicht. Während der Zeit einer solchen Lebensgemeinschaft ruht die Unterhaltspflicht des (geschiedenen) Mannes, glei …
RS0105484 Rechtssatz 29.05.1996Zivilrecht
Werden erst im Berufungsverfahren neue Beweismittel vorgelegt, die die Unrichtigkeit einer entscheidungswesentlichen Tatsachenfeststellung belegen sollen, ist darin ein Verletzung des in § 482 Abs 2 ZPO geregelten Neuerungsverbots und nicht bloß eine erlaub …
RS0114056 Rechtssatz 20.06.2000Zivilrecht
Im Führen einer Lebensgemeinschaft allein liegt kein ehrloser oder unsittlicher Lebenswandel.