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Entscheidung 3 Ob 70/12h×

Entscheidung 3 Ob 70/12h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0043965 Rechtssatz 10.12.1991Zivilrecht
Gemäß § 535 ZPO sind für die Anfechtbarkeit von Entscheidungen, die ein höheres Gericht im Zuge eines bei ihm anhängigen Wiederaufnahmsverfahrens fällt, diejenigen Bestimmungen maßgebend, welche für dieses Gericht als Rechtsmittelinstanz maßgebend wären. Es …
RS0044411 Rechtssatz 22.09.1960Zivilrecht
Die neuen Tatsachen und Beweismittel müssen nicht unmittelbar auf die rechtliche Beurteilung von Einfluss sein, es genügt auch, wenn sie geeignet sind, eine wesentliche Änderung der Beweiswürdigung herbeizuführen.
RS0044527 Rechtssatz 04.05.1971Zivilrecht
Das Fehlen der Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Wiederaufnahmsklage ist in jeder Lage des Verfahrens auch von Amts wegen wahrzunehmen (hier Mangel eines Verschuldens im Sinne des § 530 Abs 2 ZPO). Hängt die Wahrnehmung eines solchen Verschuldens von stri …
RS0044558 Rechtssatz 17.10.1973Zivilrecht
Eine Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage wegen Verschuldens des Klägers im Sinne des § 530 Abs 2 ZPO ist nur dann möglich, wenn sich das Verschulden des Wiederaufnahmsklägers bereits aus den - als richtig angenommenen - Tatsachenbehauptungen der Klage erg …
RS0044565 Rechtssatz 22.08.1951Zivilrecht
Ob der Wiederaufnahmskläger die neuen Tatsachen oder Beweismittel schon im Vorprozeß hätte geltend machen können, ist vor Anberaumung einer Tagsatzung nicht zu prüfen.
RS0044639 Rechtssatz 23.11.1978Zivilrecht
Ob den Kläger ein Verschulden an der nicht rechtzeitigen Kenntnis der neuen Beweismittel trifft, ist nicht im Vorprüfungsverfahren zu klären.